Was ist denn da in der Stadt Miesbach in Bayern los? Ein Auto der Marke Ford des Typs Galaxy mit irischem Kennzeichen parkte auf dem Miesbacher Bahnhofsplatz. Falsch. Seit Monaten. Warum, wieso, weshalb, das erklärt dieser Beitrag.
Besagter irischer Ford Galaxy habe laut diesem Bericht online schon seit längerer Zeit für miese Stimmung unter den Miesbachern gesorgt. Denn der Wagen habe seit Monaten falsch geparkt auf dem Bahnhofplatz von Miesbach gestanden, ohne dass er abgeschleppt worden sei.
In dem Onlinebricht heißt es weiter, dass jetzt endlich ein Ende dieser Falschparkerei des irischen Fords und der scheinbar tatenlosen Zuschauerei seitens der Ordnungshüter der Kreisstadt Miesbach in Oberbayern in Sicht sei. Dazu wird Nicki Meyer zitiert, der im Miesbacher Rathaus zuständig für den Straßenverkehr sei. Er hätte demnach mitgeteilt, dass das Landratsamt den Ford mit irischem Kennzeichen aus dem Verkehr ziehen werde.
Man habe den irischen Wagen nicht einfach so abschleppen können, ist weiter zu lesen. Das gehe demnach nur, wenn ein entsprechendes Schild darauf hinweise.
Übrigens: Tatenlos zugeschaut haben die Miesbacher Behörden keinesfalls. Während der Standzeit des falsch geparkten Fahrzeugs hätten sie, unter anderem auch die Polizei, mehrfach versucht, den irischen Halter des falsch geparkten Fahrzeugs zu ermitteln. Die Versuche seien laut Aussage von Nicky Meyer jedoch sämtlich fehlgeschlagen. Um die bereits hinter den Scheibenwischer des Falschparkers geklemmten Strafzettel hätte sich keiner gekümmert. Dennoch bliebe der Wagen fremdes Eigentum – ein Grund, warum man ihn bislang und nicht ohne Weiteres habe entfernen können.
Erst nach Ablauf einer gewissen Frist oder eindeutigen Zeichen am Fahrzeug, darunter beispielsweise platte Reifen oder eingeschlagene Scheiben, könnten die Behörden dem Bericht zufolge davon ausgehen, dass das Eigentum an dem Auto von dessen Eigentümer aufgegeben worden sei.
Dann nämlich könne das Abfallrecht greifen, was jetzt wohl in Miesbach passiere. Der Ford bekomme einen roten Punkt von der Stadt, auf dem der Halter des Fahrzeugs noch einmal aufgefordert werde, den Wagen zu entfernen. Geschehe dies nicht innerhalb von vier Wochen, könne das in diesem Fall zuständige Landratsamt das Auto abschleppen lassen und verwerten lassen. Für solche Fälle gebe es entsprechende Firmen, sodass der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen würden, schreibt der Bericht.