Sie ziehen um? Und Sie wünschen sich, dass Sie Ihr gewohntes Kfz-Kennzeichen an ihrem neuen Auto oder Wohnort behalten können? Die Gründe können vielerlei Art sein: Mal entstamme der Wunsch Ihrer Verbundenheit zur alten Heimat oder das alte Kfz-Kennzeichen enthalte ein für Sie besonderes Kürzel – erklärt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD in München. Grundsätzlich gelte ihm zufolge zwar, dass Sie beim Auto um- oder anmelden, meist ein neues Kennzeichen benötigen. Doch es gebe viele Fälle, wo die vorhandenen Nummernschilder weiterhin zum Einsatz kommen könnten. Wer beispielsweise innerhalb Deutschlands umziehe, der könne sein altes Kfz-Kennzeichen an den neuen Wohnsitz mitnehmen, auch dann, wenn dieser in einem anderen Bundesland liege, sagt Lebherz. Diese Regelung sei im Jahr 2015 mit dem Ziel eingeführt worden, den bürokratischen Aufwand zu mindern.
Lebherz zufolge lohne sich die Mitnahme des alten Kfz-auch deshalb, weil Sie die Kosten fürs Prägen neuer Schilder sparen würden: Für ein klassisches Pkw-Doppelkennzeichen demnach 20 bis 40 Euro zu zahlen.
Praktisch sei das Mitnehmen der Kfz-Kennzeichen beispielsweise, wenn der Wohnortwechsel – etwa aus beruflichen Gründen – nur für kurze Dauer sei und es für Sie danach in die Heimat zurück gehe. Dann könnten Sie sich den Wechsel des Kfz-Kennzeichens gleich doppelt sparen.
Wichtig sei es laut Jürgen Lebherz, dass Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts auf Ihre nun aktuelle Wohnadresse anmelden würden. Ihm zufolge reiche es aus, wenn Sie sich bei der Zulassungsbescheinigung den Teil 1 („Fahrzeugschein“) beim Ummelden neu ausstellen lassen. Haben Sie das Auto jedoch vor dem Umzug am alten Wohnort abgemeldet, könnten Sie das Kennzeichen demnach nicht mitnehmen. Dann sei beim Anmelden am neuen Wohnort auch ein neues Nummernschild fällig.
Auch wenn Sie ein neues Auto kaufen, wünschen Sie sich vielleicht, dass es Ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen tragen könne. Diesen Wunsch könnten Sie bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle durchaus äußern, sagt Lebherz in der zugehörigen Pressemeldung des TÜV Süd. Häufig könnten Sie das Kfz-Kennzeichen beim Abmelden sogar reservieren, wenn zum Beispiel der Neuwagen noch eine Weile auf sich warten lasse. Die mögliche Zeitspanne liege laut Lebherz meist zwischen 10 und 90 Tagen, die Gebühr betrage 12,80 Euro.
Auch dann, wenn der Fahrzeughalter wechsele, müsse demnach nicht unbedingt auch das Nummernschild gewechselt werden, vorausgesetzt, das Auto bleibe im selben Zulassungsbezirk angemeldet. Würden beispielsweise Eltern ihr Auto dem Nachwuchs am gleichen Wohnort überlassen, könne das Kennzeichen gleichfalls behalten werden.