Wer falsch parkt, zu schnell oder durch die Rettungsgasse fährt, muss für diese Vergehen laut dem neuen Bußgeldkatalog, der seit dem 9. November 2021 gilt, deutlich höhere Bußgelder blechen.
Lange hätten das Verkehrsministerium und die Länder miteinander gerungen, jetzt sei der neue Bußgeldkatalog vom Bundesrat beschlossen worden: Der ADAC berichtet, dass Temposünder, Falschparker und Kraftfahrer, die eine Rettungsgasse benutzen würden, um schneller voranzukommen, jetzt mit höheren Bußgeldern belangt würden.
Falschparker müssen höhere Bußgelder bezahlen
Mit dem neuen Bußgeldkatalog seien die Bußgelder für „normale“ Parkverstöße etwas erhöht worden, schreibt der ADAC.
- So müsse zum Beispiel derjenige, der sein Fahrzeug im Halteverbot oder Parkverbot parke, anstelle der bisher 15 Euro jetzt 25 Euro bezahlen.
- Und wer länger als eine Stunde falschparke und damit auch noch andere Verkehrsteilnehmer behindere, der müsse jetzt 50 statt 35 Euro Bußgeld zahlen.
- Tiefer in die Tasche müssten demnach auch alle Falschparker greifen, die ihr Auto unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz abstellten. Das koste jetzt 55 statt bislang 35 Euro.
Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparke und damit Rettungsfahrzeuge behindere, der werde laut dem ADAC seit 9. November 2021 mit 100 Euro und einem Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei in Flensburg belangt. Den Punkt bekäme auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiere und dabei andere behindere. Das Bußgeld für dieses Vergehen belaufe sich auf 80 Euro.
Kräftiger zur Kasse gebeten würden mit dem neuen Bußgeldkatalog auch alle, die in zweiter Reihe parken oder halten würden. Sie müssten mit 55 Euro Bußgeld rechnen. Und Falschparkende, die dabei zum Beispiel Radfahrende behinderten, müssten 80 Euro zahlen und bekämen anders als früher einen Punkt in Flensburg.
Und das ist sogar ganz neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstelle, müsse laut dem Bericht des ADAC mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.
Auch Tempoverstöße wurden teurer – während Fahrverbotsgrenzen unverändert blieben
Unverändert seien die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen geblieben: 70 statt 35 Euro für 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu viel innerorts.
Zu schnelles Fahren – das sei ebenfalls teurer geworden: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h seien dem ADAC zufolge mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt worden. Innerorts zahle man statt bislang 35 jetzt 70 Euro, außerorts statt bislang 30 jetzt 60 Euro. Punkte in Flensburg gebe es jedoch nach wie vor erst, wenn man 21 km/h zu schnell gefahren und dabei erwischt worden sei.
Viel härter bestraft würden Raser: Wer zum Beispiel mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fahre, der zahle dafür jetzt mindestens 400 statt heute 200 Euro.
Bei den Fahrverbotsgrenzen sei dagegen alles beim Alten geblieben: Bei 31 km/h zu schnell drohe Autofahrern innerorts und bei 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell seien ein Fahrverbot.
Wer Fußgänger gefährdet, wird bestraft
Autofahrer und Motorradfahrer, die ohne Rücksicht auf Fußgänger abbiegen und diese dadurch gefährden würden, müssten jetzt 140 statt bislang 70 Euro bezahlen. Außerdem bekämen sie einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Radfahrenden drohe in solchen Fällen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt.
Rettungsgasse – härtere Strafen
200 Euro, zwei Punkte in Flensburg: Das habe dem ADAC schon früher all denen gedroht, die keine Rettungsgasse gebildet hätten. Der neue Bußgeldkatalog sehe dafür einen Monat Fahrverbot vor
Und wer gar auf die rücksichtslose Idee komme, durch die Rettungsgasse zu fahren, der zahle mindestens 240 Euro und kassiere zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen könnten bis zu 320 Euro fällig werden, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt würden.