Neuer Stromvertrag nach Umzug?

 

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantwortet unter anderem Verbraucherfragen rund um den Stromanbieterwechsel. Die Antwort auf die Frage, ob der Stromvertrag bei einem Umzug einfach gekündigt beziehungsweise gewechselt werden kann, lautet so:

Viele Verbraucher, die einen Umzug planen, stellen sich die Frage, ob sie ihren in der alten Wohnung laufenden Stromvertrag einfach kündigen oder den Stromanbieter umzugsbedingt wechseln könnten. Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantwortet die Frage im Westerwald-Kurier online so:

Zum einen gebe es die Grundversorgung, die automatisch greife, wenn kein gesonderter Stromvertrag geschlossen werde. Sie ließe sich laut Aussage des Verbraucherschutz-Energieexperten Fabian Fehrenbach inzwischen zu jeder Zeit und in allen Situationen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei allen anderen Stromanbietern, die von den Verbrauchern direkt beauftragt worden seien und mit denen sie gesonderte Verträge abgeschlossen hätten, sei die Sache oftmals anders: Dort bestünden oft längere Kündigungsfristen, ganz gleich, ob ein Umzug anstünde oder ob es andere Gründe für einen Wechsel des Stromanbieters gebe.

Der Verbraucherschützer weist gegenüber der Online-Zeitung darauf hin, dass sich sowohl manche Grundversorger als auch Drittanbieter in Sachen Strom extra Vertragsbedingungen überlegen würden, die die Verbraucher dazu verpflichten würden, den bestehenden Vertrag bei einem Umzug mitzunehmen – das Ganze solle dazu dienen, den Stromkunden möglichst an den Anbieter zu binden. Das sei meist ein Nachteil, sagt Fehrenbach dem Westerwald-Kurier, denn in der Regel würde nach dem Umzug am neuen Wohnort eine andere Preisstruktur mit günstigeren Strompreisen bestehen, die der Verbraucher gerne in Anspruch nähme. Aus diesem Grund rate Fehrenbach dazu, im Stromvertrag die Zusatzvereinbarungen zum Thema Stromanbieterwechsel nach Umzug genau zu prüfen. Je nach Formulierung seien diese nämlich gar nicht zulässig. So könne man den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Stromanbieter bei einem Umzug die Vertragsbedingungen ändere, zum Beispiel den Preis oder die Laufzeit erhöhe. In dem Kündigungsschreiben sollten Verbraucher den Grund angeben und einen Nachweis über den Umzug beilegen.

Wer sich beim Thema Stromanbieterwechsel und Umzug unsicher ist, könne sich bei der Verbraucherzentrale in Koblenz beraten lassen, schreibt die Zeitung. Der Energierechtsberater prüfe dann auch das Kleingedruckte in Verträgen rund um das Thema Energieversorgung. Die Beratung fände demnach jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat in der Verbraucherzentrale Koblenz, Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz statt und koste 18 Euro. Terminvereinbarungen seien unter der Telefonnummer 0261/12727 erforderlich. Alternativ könnten sich Verbraucher auch per E-Mail an die Verbraucherschützer wenden: Entweder schreiben sie an die Adresse energierecht@vz-rlp.de oder nutzen die Kontaktmöglichkeit, die online bestehe. Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Stromanbieter gebe es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung für fünf Euro.