Neues Gerichtsurteil: Beim Abschleppen haften zwei Laien gleichermaßen

Was passiert, wenn beim Abschleppen eines infolge einer Panne liegengebliebenen Fahrzeugs ein Schadensfall eintritt, weil zum Beispiel das Abschleppseil nicht richtig befestigt war? Das Landgericht München II hat jetzt entschieden: Sowohl der Abschleppende als auch der Abschlepper sind demnach für das reibungslose Abschleppen verantwortlich und werden im Schadensfall zu gleichen Teilen haftbar gemacht.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist in Bezug auf ein Gerichtsurteil darauf hin, dass derjenige, der als Laie wohlbemerkt einen Wagen entweder abschleppt oder einen Wagen von einem Laien abschleppen lässt, für eventuell dabei entstehende Schäden persönlich haftet. Abschlepper und Abgeschleppter sind demnach gleichermaßen für das ordnungsgemäße und erfolgreiche Abschleppen verantwortlich, solange sie Laien sind, also kein professioneller Abschleppdienst zum Einsatz kommt. Geschieht beim Abschleppen etwas, beispielsweise, weil das Seil zwischen dem abschleppenden Fahrzeug und dem Schadensfahrzeug reißt und das gezogene Fahrzeug auf das ziehende auffährt und dabei Schaden anrichtet, haften beide – Abschlepper und Abgeschleppter – gleichzeitig.

Darüber informiert laut der Süddeutschen Zeitung die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die zugleich auf ein Urteil des Landgerichts München II (Az.: 8 S 1561/13) verweist. Demnach wurde vor dem Münchener Landgericht ein Fall verhandelt, wo ein Mann das Auto einer Freundin abschleppen wollte. „Nachdem es der Fahrerin selbst nicht gelang, das Abschleppseil zu befestigen, legte ihr Bekannter Hand an“, schreibt die SZ. Und weiter: „Er schraubte die Abschleppöse aber nicht weit genug ein, beim Anfahren riss sie heraus. Dadurch schnellte das hintere Fahrzeug auf das vordere und beschädigte es.“ In solch einem Fall haften beide Fahrer zu gleichen Teilen, entschied das Landgericht München II. Das falsche Einschrauben der Öse wiege demzufolge genauso schwer wie die Tatsache, dass die Fahrerin des abgeschleppten Wagens die Bedienungsanleitung nicht beachtet habe, was in ihrer Verantwortung gelegen hätte.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/news/leben/auto-beim-abschleppen-unter-laien-haften-beide-beteiligte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140718-99-01972