Ordentlich geparkt und trotzdem abgeschleppt? Wer soll das bezahlen?

Es gibt Situationen, da parkt man sein Auto korrekt und wird trotzdem abgeschleppt. Der Grund sind häufig zeitweilige Halteverbote, die beim Parken noch nicht ersichtlich waren. Muss man in solch einem Fall trotzdem die Abschleppgebühren zahlen oder nicht?

Das beste Beispiel für einen solchen Überraschungs(abschlepp)fall ist das: Sie parken Ihr Auto nach bestem Wissen ordnungsgemäß am Straßenrand (bestenfalls: wie gewohnt), je nach geltendem Verkehrsrecht längs zur Fahrbahn oder quer dazu in einer der entsprechenden Parklücken, und lassen es dort stehen. Für eine Woche oder länger. Vielleicht, weil Sie in den Urlaub fahren. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr wieder in Ihr Auto steigen wollen, müssen Sie feststellen, dass es nicht mehr an dem Platz steht, wo Sie es abgestellt hatten. Die Wiederbeschaffung des Autos kostet Zeit und Nerven. Und je nach Gemeinde müssen Sie auch die oft recht hohen Kosten für das Abschleppen und die Aufbewahrung Ihres Fahrzeugs bezahlen. Wie ärgerlich!
Vier von zehn Autofahrern meinen laut einer repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+24, dass es kein Problem sei, sein Auto abzustellen und es für einige Urlaubstage stehen zu lassen. Aber: „Es können jederzeit befristete Halteverbote, zum Beispiel für Bauarbeiten oder einen Umzug, eingerichtet werden“, so Andreas Tepe von R+V24. „So ein Halteverbot wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage vorher angekündigt.“
Langzeitparker werden davon mitunter böse überrascht. Meistens müssen sie dann für die Kosten aufkommen. Wenn die mobilen Verbotsschilder nämlich drei Tage vorher aufgestellt wurden, dann gilt:  Der Fahrer hätte sich rechtzeitig informieren müssen, ob aus seinem Parkplatz eine Halteverbotszone wurde.
Wer länger als drei Tage von seinem Fahrzeug fern bleibt, dem nützt jedoch auch die Vorlaufsfrist von in der Regel drei Tagen zur Ankündigung eines vorübergehenden Parkverbots nichts. Denn er bekommt davon nichts mit. „Sicherheitshalber sollten Autofahrer zweimal wöchentlich nach dem Auto schauen und prüfen, ob es noch korrekt geparkt ist“, sagt R+V24-Experte Andreas Tepe. „Wer das aufgrund einer Reise oder Krankheit nicht selbst tun kann, sollte Verwandte oder Freunde darum bitten.“

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/73568/2838862/r-v24-mehr-durchblick-im-strassenverkehr-schreck-nach-den-herbstferien-richtig-geparkt-und-trotzdem