Ordnungshüter im Halteverbot?

Der niederländische Blogger Jan Twachtmann hat kürzlich eine interessante Zufallsbeobachtung gemacht, die für die Hamburger jedoch keine Überraschung darstellt: ein Einsatzfahrzeug vom Ordnungsamt parkte im Halteverbot, um einen Falschparker aufzuschreiben. Das Amtsfahrzeug blockierte hierbei eine wichtige Zufahrt – der falsch parkende Bürger hingegen parkte zwar widerrechtlich, behinderte aber weder Zufahrten noch Bürgersteige oder sonstige relevante Wege. Um diesen zu ahnden, wurde also eine tatsächlich wichtige Einfahrt verriegelt.

 

Befragt man die Hamburger nach solchen Erlebnissen, traut man seinen Ohren kaum: fast jeder Hamburger hat ein solches Verhalten von Ordnungshütern bereits gesehen und erlebt.

Liebe Ordnungshüter! Eure Aufgabe besteht nicht nur darin, für Recht und Ordnung zu sorgen und Fehlverhalten zu ahnden, sondern vor allem auch darin für die Bürger der Hansestadt ein Vorbild zu sein.

Jan Twachtmann hierzu:
„Grundsätzlich gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) für mich genauso wie für die Mitarbeiter der Stadt, Gemeinde, Ordnungsamt etc. Für Polizei, Rettungsdienst und Armee gibt es eine Ausnahme, die jedoch nur in Notfällen greift und das Ordnungsamt nicht abdeckt. Diese Ausnahme ist in § 35 StVO, greift aber auch dann nur, wenn es für die hoheitlichen Aufgaben „dringend geboten“ ist oder es gilt bei Unglücksfällen, Katastrophen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzugreifen. Dies alles lag in diesem Fall nicht vor. Ein Falschparker stört nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung und ist kein Unglücksfall oder eine Katastrophe.“

Quelle: http://recht.twachtmann.eu/ordnungswidrigkeiten-begehen-um-ordnungswidrigkeiten-zu-ahndenhttp://recht.twachtmann.eu/tags/halteverbot