Parkplatz für Umzug in Eigenregie reservieren?

Wer Größeres transportieren oder gar einen ganzen Umzug stemmen muss, braucht Platz für Kisten, Möbel und die zu be- und entladenden Fahrzeuge. Ausreichend Parkplatz vor der alten Bleibe ist ebenso gefragt wie vor der neuen. Doch darf man sich den Parkplatz einfach nehmen, wie’s einem passt? Nein, sagt der TÜV Nord.
Ein Umzug ist an sich schon eine große Herausforderung. Alles einpacken, transportieren, wieder auspacken. Doch damit nicht genug. Für den Transport braucht man Platz. Denn die Kisten und Kästen, Möbel und Grünpflanzen werden von den (hoffentlich: vielen) Helfern meist erstmal auf dem Gehweg oder am Straßenrand vor der alten Wohnung zwischengeparkt und dann Stück für Stück eingeladen. Vor der neuen Wohnung geht das Ganze umgekehrt von statten: auspacken, abstellen, reintragen. Wer dabei zu wenig Platz hat, muss längere Wege in Kauf nehmen.
Gut dran ist der, der sich sowohl vor der alten Adresse als auch der neuen für den Umzug ausreichend Parkplatz verschafft hat. Allerdings darf man dies nicht in Eigenregie tun. Ein selbstgemaltes Schild und ein paar Stühle oder leere Getränkekisten als „Sperre“ sind nicht genug. Laut dem TÜV Nord müssen sich die Betroffenen an die zuständigen Behörden der Stadt oder des Verwaltungsbezirks wenden, um entsprechende Parkmöglichkeiten für Umzugswagen zu garantieren.
Wichtig. Ein solches zeitweiliges beziehungsweise vorübergehendes Parkverbot muss rechtzeitig beantragt werden. Empfohlen wird eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen.
Alternativ zum Behördengang kann man auch das Umzugsunternehmen oder den Spediteur mit der Errichtung eines vorübergehenden Parkverbots beauftragen. Oder einen Dienstleister wie uns, der sich auf den Service spezialisiert hat.
Die Gebühren für ein solches Parkverbot sind laut Aussage des TÜVs von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde recht unterschiedlich. So müsse man beim Service vom Dienstleister demnach in Hamburg oder Berlin beispielsweise mit rund 40 Euro für das Beantragen und weiteren rund 60 Euro für den Auf- und Abbau der Parkverbotsschilder rechnen.
Quelle: http://www.fnp.de/ratgeber/autoundverkehr/Wie-beantragt-man-ein-temporaeres-Parkverbot-fuer-einen-Umzug;art358,1068099