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Richtig geparkt – trotzdem abgeschleppt?

Zwei Drittel der deutschen Autofahrer glauben einer aktuellen Umfrage zufolge, dass ihr Auto nicht abgeschleppt werden kann, wenn sie es richtig geparkt haben. Dass dies ein Verkehrsirrtum ist und ein Parker, der sich heute als richtig erweist, morgen schon falsch ein Falschparker sein kann, beschreibt unser heutiger Beitrag.

 

Wer einen Parkplatz sucht …

 

Als Autofahrer hat man es, insbesondere in der Großstadt heutzutage nicht leicht: Tagein tagaus ist man auf der Suche nach einem freien Parkplatz. Im letzten Jahr veröffentlichte das Verkehrsanalyseunternehmen Inrix die Zahl 41. Sie beziffert die Lebenszeit in Stunden, die deutsche Autofahrer pro Jahr im Durchschnitt auf der Suche nach einem freien Parkplatz verschwenden würden. Ganz zu schweigen von den etwa 40 Milliarden Euro, die dabei jährlich unter anderem für zusätzlichen Sprit und höhere Belastungen mit Abgasen drauf gingen. Laut der Studie sei übrigens Frankfurt mit im Schnitt 65 Stunden die anstrengendste Stadt für Parkplatzsuchende. Dahinter folgten demnach Essen (64 Stunden Parkplatzsuche), Berlin (62 Stunden parkplatzsuche), Düsseldorf (61 Stunden Parkplatzsuche) und Köln (60 Stunden Parkplatzsuche).

 

… und findet, hat ihn sicher, oder?

 

Soviel zur Parkplatzsuche. Kommen wir zur Sicherheit, die ein gefundener Parkplatz einem bietet. Rund zwei Drittel der deutschen Autofahrer glauben einer aktuellen Studie zufolge, dass ihr ordnungsgemäß abgestelltes Auto in Sicherheit sei, wenn der Parkplatz als solcher ausgewiesen sei.
Der Kfz-Direktversicherer R+V24, der im Rahmen seiner Aktion „Verkehrsirrtümer“ hinter der eingangs erwähnten Umfrage steht, sagt, dass dies ein Irrtum sei. Die Begründung liefert Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung:  Beispielsweise könne bei einem Umzug, Straßenfest oder bei Bauarbeiten kurzfristig ein befristetes Halte- oder Parkverbot eingerichtet werden. Dann werde das Parken dort zur Ordnungswidrigkeit, sagt sie in der zugehörigen Pressemitteilung.
Denn dort, wo heute noch das Parken erlaubt sei, könne demnach schon morgen ein Halteverbotsschild stehen, wenn Stadtverwaltungen und Kommunen ein zeitlich befristetes Halteverbot einrichten oder wenn jemand umzieht und dafür eins einrichten lässt.
Anka Jost weist zugleich daraufhin, dass ein solches Halte- oder Parkverbot jedoch mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf angekündigt werden müsse. Ihr zufolge seien es meist drei Tage, bevor das Parkverbot gelte. Ein Fahrzeughalter habe damit Zeit, sich einen neuen Parkplatz zu suchen.
Das gelte demnach auch, wenn der Fahrzughalter verreist oder krank sei und das angekündigte Halte- oder Parkverbot deshalb nicht zur Kenntnis nehmen könne. Räume er den besetzten Parkplatz nicht rechtzeitig vor Inkrafttreten des angekündigten Halteverbots, könne er abgeschleppt werden – und müsse die Kosten fürs Abschleppen und unter Umständen auch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit in Kauf nehmen.
Daher rät die Kfz-Expertin Jost, dass man während einer längeren Abwesenheit dafür sorgen sollte, dass Bekannte regelmäßig nach dem abgestellten Fahrzeug schauen und es im Falle eines vorübergehenden Parkverbots umparken.