Viel zu häufig endet der Umzugsstress nicht mit dem Umzug: Mobiliar wurde auf dem Transport zerkratzt, Nutzgegenstände sind zu Bruch gegangen – Ärger mit dem Umzugsunternehmen steht an. Oder lässt sich der Stress nach dem Umzug vermeiden?
Normalerweise ist der Schadenverursacher zuständig für die Kostenerstattung. Hat die für den Umzug engagierte Spedition den Schaden verursacht, übernimmt sie oder gegebenenfalls ihre Versicherung den Schadenersatz.
Nicht alle Kosten werden von der Versicherung übernommen
Zwar muss ein Umzugsunternehmen eine Transportversicherung abschließen, jedoch hat der Gesetzgeber Obergrenzen für die Kostenerstattung festgelegt: Laut § 451e des Handelsgesetzbuchs haftet die Spedition für jeden Kubikmeter Fracht mit bis zu 620 Euro. Nach dem Gesetz werden die folgenden Haftungsausschlüsse unterschieden: Schäden
- an zerbrechlichen Wertgegenständen,
- Pflanzen
- oder Tieren
werden normalerweise davon ausgenommen. Genauso wenig haftet das Umzugsunternehmen für nicht beeinflussbare Schadenursachen wie extremes Unwetter.
Erstattung gibt’s lediglich für den Zeitwert des Hausrats
Das ist vielen unklar: Nicht der Wiederbeschaffungswert des zu Schaden gekommenen Hausrats wird von der Spedition erstattet, sondern nur dessen Zeitwert. Von Mobiliar und Nutzgegenständen, insbesondere Elektronik, kann dieser bereits nach wenigen Jahren ziemlich gering sein oder auch Null betragen. Dann fällt auch der Ersatz gering aus. Kommt es zum worst case, wird dem Verbraucher gar nichts erstattet, gleichwohl ihm ein Schaden entstanden ist.
Für denjenigen, der beim Umzug auf Nummer sicher gehen will, ist es daher ratsam, über das Umzugsunternehmen einen extra Versicherungsvertrag für den Transport zu unterschreiben, was insbesondere für wertvolle Gegenstände zu empfehlen ist.
To-do: Schaden direkt anzeigen
Sie sollten den Umzugsschaden schnellstmöglich anzeigen, um Ihre Ansprüche zu stellen. Andernfalls verfallen diese. Offensichtliche Schäden müssen noch direkt, sprich am Umzugstag, gemeldet werden. Fallen Ihnen Schäden erst im Nachhinein auf, liegt die zulässige Meldefrist dafür bei 14 Tagen.
Tipp: Kann der Kunde auch die Kaufbelege für die beim Umzug beschädigten Wertgegenstände vorweisen, ist dies für ihn von Vorteil.
Kosten, die die eigene Versicherung übernimmt
Sind die Schäden beim Umzug nicht von der Spedition, sondern eigenverschuldet, übernimmt die Hausratsversicherung oder Privathaftpflichtversicherung. Diese erstattet auch Schaden an Dritten oder an deren Eigentum, der während des Umzugs entsteht. Somit kommt die Haftpflichtversicherung auch für Schäden auf, die beispielsweise im Treppenhaus entstanden sind (Schaden an der Wand infolge Aneckens mit dem Schrank).
Wichtig: Die Hausratsversicherung ist ortsgebunden und wirkt während des Umzugsgeschehen selbst nicht. Treten Schäden beim Verladen von Eigentum durch Eigenverschulden auf, sind manche Versicherungsgesellschaften jedoch durchaus bereit, die Kosten dieser Schäden zu tragen, vorausgesetzt, sie sind im Vorfeld über den Umzug informiert worden.
Schlichtungsstelle hilft
Übernimmt das Umzugsunternehmen nicht die adäquaten Kosten für die aufgekommenen Schäden, ist es hilfreich, die kostenlose Schlichtungsstelle Umzug als Vermittler hinzuzuziehen, die der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) organisiert. Voraussetzung für den Einsatz der Schlichtungsstelle ist allerdings, dass die betreffende Spedition Mitglied im Verband ist.