Sie planen einen Umzug? Dann haben Sie sicher auch eine lange To-do-Liste vor sich. Denn bei aller Vorfreude auf die neuen Wohn- und oder Arbeitsräume haben Sie mit einem Umzug viel zu tun.
Unabdingbar dafür sei, dass Sie als Mieter über Ihre Rechte und Pflichten Bescheid wüssten. Denn dank dieser Kenntnisse ließen sich im Einzelfall Streitigkeiten mit der alten und/oder neuen Hausverwaltung beziehungsweise Vermieter vermeiden.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Selbstauskunft bei Wohnungssuche – kein Muss
Schon bei der Suche nach Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Büro würden Sie demnach mit dem Fakt konfrontiert, dass Sie dem neuen Vermieter oder Hausverwalter im Rahmen der Selbstauskunft eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen. Hierzu schreibt die Rechtsanwältin: Auch wenn die Annahme weit verbreitet sei, sei der derzeitige Vermieter nicht dazu verpflichtet, Ihnen diese auch zu erteilen – und das gelte unabhängig davon, ob Sie bei ihm Mietschulden hätten oder nicht.
Meist würden die Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen zwar unproblematisch erteilt. Aber falls nicht (Nichterteilung), dann könnten Sie Ihrer Selbstauskunft zum Beispiel eine SCHUFA-Auskunft beilegen, um dem potentiellen neuen Vermieter Ihre Schuldenfreiheit nachzuweisen, rät Lena Hoffarth.
Mietvertrag gründlich lesen – ein Muss
Bevor Sie Ihren neuen Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie ihn zwingend gründlich lesen und dabei prüfen, ob Sie mit allen Klauseln des Vertrags einverstanden sind. Dabei sollten Sie laut Lena Hoffarth insbesondere darauf achten,
- ob Sie wirklich bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten wollen,
- ob und wie Sie an Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten beteiligt werden sollen
- und ob Ihnen gewisse Verhaltenspflichten auferlegt werden.
Die Anwältin rät dringend dazu, dass Sie die Klauseln, bei denen kein Einverständnis bestehe, zwingend vor Vertragszeichnung klären.
Zustand der Mietsache protokollieren – ein Muss
Sowohl beim Auszug aus der alten, als auch beim Einzug in die neue Wohnung sollten Sie zudem zwingend die Zustände der Mietsache protokollieren. Zu Zwecken der Beweissicherung empfiehlt die Rechtsexpertin Ihnen, einen geeigneten Zeugen zu den Übergabeterminen mitzunehmen. Geeigneter Zeuge heiße: eine Person, die nicht im Mietvertrag stehe. Die Zustände der Mietsache sollten Sie aber nicht nur schriftlich festhalten, sondern auch mit Fotos dokumentieren. Denn im Streitfall könnten Sie dann auf den Zeugen, das Protokoll und die Fotos zurückgreifen.
Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie darüber hinaus auch zwingend die Zählerstände notieren, damit das Ab- und Anmelden bei den Versorgern sowie korrekte Endabrechnungen möglich seien.