Umzug: Diese Urteile sollten Sie kennen!

 

Die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen (LBS), genauer: der Infodienst Recht und Steuern der LBS, hat eine kleine, aber feine Sammlung spannender Urteile rund um den Umzug zusammengestellt, die wir hier vorstellen.

 

Urteil zum Umzug älterer Mieter*in

Vor Gericht würden demnach immer wieder Fälle landen, in denen ältere Menschen, die teils schon Jahrzehnte in ihren Mietwohnungen leben würden, zum Umzug gezwungen werden sollen. Es komme dabei jedoch auf die Umstände an, schreibt der Infodienst Recht und Steuern der LBS: In extremen Fällen halte die Justiz einen Ortwechsel nicht mehr für zumutbar. Das Landgericht (LG) Limburg (7 T 116/20) habe über eine 70-Jährige entscheiden müssen, der eine Zwangsvollstreckung gedroht hätte. Sie habe ein Attest einer Allgemeinmedizinerin vorgelegt, demzufolge sie in latenter Suizidgefahr schwebe. Die zuständige Zivilkammer habe allerdings darauf hingewiesen, dass der Mieterin die Situation seit einem Jahr bekannt gewesen sei und sie Gelegenheit gehabt hätte, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Das Urteil: Die Mieterin musste ausziehen.

 

Urteile zum Umzug wegen Eigennutzung

In einem anderen Fall wollte der Eigentümer seine Wohnung selbst nutzen: Sie sollte das neue Zuhause für ein Au-pair werden, das seine drei Kinder betreuen sollte. Zwar habe sich die Mieterin gewehrt, doch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 473 C 11647/20) akzeptierte diese Art des Eigenbedarfs als grundsätzlich vernünftig und nachvollziehbar. Das Urteil: Die Mieterin musste ausziehen.

In einem Münchner Fall wollte eine Miteigentümerin des Objekts ihr Studium beginnen und habe deswegen der Mieterin die Kündigung ausgesprochen. Diese wehrte sich – unter anderem damit, dass die Eigentümerin bereits eine andere Wohnung in München bezogen habe. Das Landgericht München (Aktenzeichen 14 S 15871/18) ließ sich jedoch davon überzeugen, dass dies nur eine zeitlich befristete Zwischenlösung gewesen sei. Solch ein temporärer Umzug in eine Ersatzwohnung ändere nichts am Anspruch auf Eigenbedarf. Im konkreten Fall wurde der Anspruch auf Eigenbedarf vom Gericht aus anderen Gründen dennoch abgelehnt.

 

Urteil zu Umzugspauschalen

Eigentümergemeinschaften könnten sich auf sogenannte Umzugspauschalen einigen, die ein Eigentümer zu bezahlen habe, wenn in seiner Wohnung ein Umzug stattfinde, um die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsflächen und damit verbundene kleine Abnutzungen abzugelten, zu denen es beim Umzug oft komme. Wenn diese Pauschale 100 Euro betrage, sei das zu viel und nicht mehr „maßvoll bemessen“, urteilte das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 S 69/16). Die hohe Pauschale entspreche keiner ordnungsgemäßen Verwaltung. Als Richtwert müssten stattdessen gemäß höchstrichterlichem Urteil rund 50 Euro gelten.

 

Urteil zu berufsbedingtem Umzug

Mache man die Ausgaben für einen jobbedingten Umzug steuerlich geltend, würden die Finanzverwaltung und Finanzgerichte genau hinsehen. Ein Arbeitnehmer habe angegeben, dass ihm sein Umzug die Anfahrt zur Arbeit um eine Stunde verkürze. Da der Mann aber nur höchst selten zur Arbeit fahren musste (13 x pro Jahr) habe der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 73/13) es für vertretbar gefunden, ihm die Umzugskosten als Werbungskosten zu verweigern.

Der Bundesfinanzhof sprach sich für einen unbegrenzten Werbungskostenabzug während einer Umzugsphase aus (Aktenzeichen VI R 2/11). Ein Arbeitnehmer und Ehemann habe in dem konkreten Fall am neuen Arbeitsort eine 165 Quadratmeter große Wohnung bezogen und sei von dort aus zur Arbeit gegangen. Wenige Monate später wären ihm vereinbarungsgemäß Ehefrau und Kind gefolgt. Der Fiskus wollte nur einen 60-Quadratmeter-Anteil der neuen Wohnung im Sinne der doppelten Haushaltsführung anerkennen.

 

Urteil zu Umzug in der Not

Ein vorübergehender Umzug tut Not, wenn eine im Keller gelegene Mietwohnung von einem Hochwasser überflutet worden ist. Im konkreten Fall habe der Eigentümer von dieser Gefahr gewusst, dies aber dem Mieter bei Vertragsabschluss verschwiegen. Das Amtsgericht (AG) Friedberg (Aktenzeichen C 1326/94-11) verurteilte den Eigentümer dazu, die Folgekosten zu übernehmen – darunter auch die Umzugskosten.

 

Urteil zu zeitweiser Halteverbotszone für Umzugswagen

Besetzt am Umzugstag ein Falschparker eine mit mobilen Halteverbotsschildern errichte Halteverbotszone, kann der Umzugswagen keine ideale Position einnehmen, um das Umzugsgut aufzuladen. Das Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 20 K 6900/08) habe daher einem kostenpflichtigen Abschleppen zugestimmt. An dem Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass am selben Ort normalerweise das Schild „Ladezone werktags 8 – 12 Uhr“ gegolten habe und dieses nicht entfernt oder abgedeckt worden sei.

Mobile Halteverbotsschilder können Passanten in Gefahr bringen: Ein privates Bau- und Umzugsunternehmen hatte solche Schilder mit behördlicher Genehmigung platziert, sie aber nach Ablauf der Frist nicht wieder abgebaut. Eine Fußgängerin sei im Dunkeln über einen Schildsockel gestolpert, gestürzt und habe sich dabei vier Rippen gebrochen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Aktenzeichen 7 U 97/16) sah darin eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und gestand dem Unfallopfer Schmerzensgeld zu. Der Staat stünde hier allerdings nicht in Haft, auch wenn er das Aufstellen des Halteverbotsschildes genehmigt hätte.