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Umzug: Finanzamt erkennt höhere Umzugspauschale an

 

Sie wechseln den Arbeitsort oder gar die Arbeitsstelle und ein Umzug ist fällig? Dann kommen hier gute Nachrichten: Bereits seit 1. April dieses Jahres profitieren Sie von den erhöhten Pauschalen bei Ausgaben für Ihren Umzug, die Sie in der Steuererklärung geltend machen können.

Ein berufsbedingter Umzug kann dazu beitragen, dass Ihre Einkommensteuer gemindert wird. Neben größeren Posten auf der Umzugsrechnung wie

  • Maklerkosten,
  • Fahrtkosten
  • oder Kosten für die Spedition,

die allesamt einzeln belegt werden müssten, sei zusätzlich ein Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten absetzbar. Das erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler in der Frankfurter Neuen Presse online.

Demnach habe das Bundesfinanzministerium gerade neue Umzugspauschalen veröffentlicht, die bereits für Umzüge seit dem 1. April 2021 gelten würden. Maßgeblich sei dabei jeweils der Tag, vor dem die Umzugskisten und Möbel in den Umzugswagen eingeladen worden seien.

Wann ein Umzug berufsbedingt ist

Wer von Berufs wegen umziehe, der könne zunächst eine Umzugspauschale in Höhe von 870 Euro ansetzen. Für jedes weitere umziehende Haushaltsmitglied, darunter der Ehepartner sowie Kinder, Stief- oder Pflegekinder, könnten Umzugskosten von weiteren 580 Euro pro Nase hinzugerechnet werden.

Wer weder bislang eine eigene Wohnung bewohnt habe noch in eine eigene Wohnung ziehe, der könne bei einem Wohnortswechsel zumindest eine Pauschale von 174 Euro geltend machen.

Voraussetzung für die Geltendmachung der Umzugskosten sei, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte. Dabei komme es nicht auf die Wegstrecke zum Arbeitsplatz an, die dank des Umzugs eingespart werde, sondern auf die aus dem neuen Anfahrtsweg resultierende geringere Fahrtzeit: Benötige man dank des Umzugs täglich etwa eine Stunde weniger für den Weg zur Arbeit, könne man die Pauschalen geltend machen.

Beispielrechnung

Eine vierköpfige Familie, die wegen des Jobwechsels umziehe, könne so beispielsweise pauschal insgesamt 2.610 Euro bei der Einkommensteuererklärung absetzen, rechnen die Experten vom Steuerzahlerbund vor (870 Euro + 580 Euro + 580 Euro + 580 Euro= 2.610 Euro).

Umzug rechtfertigt auch Geltendmachung von Kosten für Nachhilfe

Gut zu wissen: Würden mit umgezogene Kinder wegen eines aus dem Umzug resultierenden Schulwechsels Nachhilfeunterricht benötigen, seien auch diese Kosten steuerlich absetzbar. Bis zu 1.160 Euro pro Kind könnten berücksichtigt werden.