Urlaubszeit – an alles gedacht?

Die Koffer sind gepackt, die Blumen gegossen, der Müll runtergebracht, alle Fenster zu, das Taxi bestellt… der Strand ruft!

Jeder hat seine eigene „Urlaubs-Checkliste“, die er streng befolgt, sonst ist es mit der Entspannung am Ferienort nicht weit her. Und es gibt noch einen weiteren Punkt, den insbesondere Anwohner aus den stark zugeparkten Stadtteilen beachten sollten:

Wenn das eigene Fahrzeug länger als 4 Tage im öffentlichen Verkehrsraum steht, muß der Fahrzeughalter dafür sorgen, daß alle paar Tage nach dem Rechten gesehen wird. Möglichweise wird genau hier eine temporäre Halteverbotszone eingerichtet. Das Fahrzeug würde dann kostenpflichtig umgesetzt! Wenn die Aufstellfristen gewahrt wurden, ist das ein rechtmäßiger Vorgang.
(OVG Münster, VM 1996, 63; BVerwG NJW 1997, 1021).

Ganz sicher geht man also, indem man bei längerer Abwesenheit den Autoschlüssel bei Bekannten deponiert, und das zuständige Polizeirevierinformiert. Auch eine Handynummer im Fahrzeug sichtbar auszulegen, kann hilfreich sein.

Denn nichts zerstört schneller die gute Urlaubslaune, als das Auto auf dem Abschlepper zu wissen..