Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen warnt vor unseriösen Umzugsunternehmen

 

Ein Umzug hat es in sich: Er muss rechtzeitig geplant und dann Schritt für Schritt in die Tat umgesetzt werden. Neben dem reinen Umzug von Hab und Gut ist auch jede Menge Papierkram zu erledigen. Kein Wunder, dass viele Verbraucher*innen ein professionelles Umzugsunternehmen buchen, um sich unterstützen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet online vom Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen, die am Tag ihres Umzugs vergeblich auf die Spedition gewartet habe und auf den Anzahlungskosten sitzen geblieben sei. Die VZ Niedersachsen erklärt, woran Sie unseriöse Umzugsanbieter erkennen und was Sie bei der Wahl des Umzugsunternehmens beachten sollten.

 

Das negative Fallbeispiel

 

Umzugsgutliste, Umzugsdatum und Festpreis von 1065,50 Euro – das Angebot habe auf die Verbraucherin seriös gewirkt. Auch die Anzahlung von 375,50 Euro sei ihr angemessen erschienen. Daher habe sie die Anzahlung überwiesen und dafür auch eine schriftliche Bestätigung bekommen. Als ein angeblicher Mitarbeiter des Umzugsunternehmens jedoch telefonisch eine weitere Anzahlung von 240 Euro fordere, sei die Kundin misstrauisch geworden. Ohne Anzahlung kein Lieferschein, so habe der Mitarbeiter geantwortet. Per Mail habe sie eine weitere Zahlungsaufforderung und schließlich ein überarbeitetes Angebot erhalten: Der Umzugstermin sei demnach um zehn Tage nach hinten verschoben und der Gesamtpreis um rund 335 Euro erhöht worden. Die Verbraucherin habe daraufhin das veränderte Angebot abgelehnt und schriftlich auf den vertraglich festgelegten Termin verwiesen. Schlussendlich habe sie am ursprünglich vereinbarten Umzugstag vergeblich auf den Umzugswagen gewartet. Die VZ Niedersachsen berichtet, dass die Verbraucherin eine Strafanzeige gestellt habe.

 

VZ Niedersachen: So erkennen Sie seriöse Umzugsunternehmen

 

Das Misstrauen der Verbraucherin sei absolut berechtigt gewesen. Seriöse Umzugsunternehmen würden in der Regel keine Anzahlung verlangen – und bestimmt keine zweite Vorauszahlung. Das erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der VZ Niedersachsen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucher*innen laut Preuschoff rechtzeitig vor dem geplanten Umzug Angebote mehrerer Unternehmen einholen und diese vergleichen. Ihr zufolge kämen seriöse Anbieter vorab unverbindlich und kostenfrei nach Hause, um den Aufwand und die Kosten des Umzugs zu kalkulieren.

Die VZ Niedersachsen rät Verbraucher*innen, alle Teilleistungen des Umzugs abzuklären und schriftlich zu fixieren. Zudem sei es sinnvoll, einen Festpreis für den Umzug zu vereinbaren. So ließen sich die Preise vergleichen und entstehende Kosten einplanen.

Wolle eine Spedition keinen verbindlichen Preis nennen, sei es ratsam, dass sich die Umzugswilligen einen anderen Dienstleister suchten. Verbraucher*innen sollten sich zudem nicht zum Vertragsschluss drängen lassen. Denn ein gesetzliches Widerrufsrecht gebe es hier nicht, da Anbieter*innen von Umzugsdienstleistungen zu einem vereinbarten Zeitpunkt gewisse Kapazitäten bereitstellen würden. Wer ein Umzugsunternehmen suche, der müsse sich daher nicht unter Druck setzen lassen. Seriöse Unternehmen würden den potentiellen Kund*innen durchaus Bedenkzeit einräumen und ermöglichten es, Angebote in Ruhe zu prüfen.