Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man in einer verkehrsberuhigten Zone falsch parkt? Was kostet das Falschparken in Ein- und Ausfahrten von Grundstücken, auf Taxiständen in Kreuzungsbereichen oder über Schachtdeckeln? Die Antwort liefern wir im zweiten Teil unserer Artikelserie zu den Kosten vom Falschparken.
Falschparken ist kein Kavaliersdelikt. Wer sein Fahrzeug entgegen den Vorschriften der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) parkt, der parkt falsch – und muss, so er denn beim Falschparken erwischt wird, mit einem Bußgeld und in bestimmten Fällen sogar mit einem Strafpunkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. Hier kommen die typischen Bußgelder fürs Falschparken:
- Wer in einer verkehrsberuhigten Zone falsch parkt, zahlt dafür 10 Euro. Behindert er dabei den Verkehr, erhöht sich das Bußgeld auf 15 Euro. Bleibt das falsch geparkte Fahrzeug länger als drei Stunden stehen, sind 20 Euro Bußgeld fällig. Ist der Falschparker dabei zudem ein Verkehrshindernis, sind 30 Euro Bußgeld zu zahlen.
- Fürs Falschparken vor Einfahrten und Ausfahrten von Grundstücken, im Bereich von Taxiständen im Bereich von fünf Metern vor einer Kreuzung oder Einmündung, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel gibt’s ein Knöllchen in Höhe von 10 Euro. Kommt es dabei zu einer Verkehrsbehinderung erhöht sich das Bußgeld um fünf Euro. Dauert das Falschparken länger als drei Stunden, stehen auf dem Knöllchen 20 Euro Bußgeld, bei Behinderung des Verkehrs sogar 30 Euro.
- Das Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein trotz Vorschrift kostet Bußgelder. Ebenso das Überschreiten der Parkdauer um 30 Minuten (20 Euro), um eine Stunde (25 Euro), um zwei Stunden (30 Euro), um drei Stunden (35 Euro) und um mehr als drei Stunden (40 Euro).
- Das Falschparken auf einem Schwerbehindertenparkplatz ist Grund für ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
- Wer rücksichtslos und nicht platzsparend parkt, muss mit einem Knöllchen in Höhe von 10 Euro rechnen. Für den sogenannten Parklückendiebstahl sind ebenso 10 Euro fällig.
- Auch das Falschparken in einem Fußgängerbereich wird geahndet: Mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Wird dabei auch wer behindert oder dauert das Falschparken länger als drei Stunden, beträgt das Bußgeld schon 70 Euro.
- Wer falsch parkt, weil er den Abfahrtsweg eines anderen Kfz versperrt, bekommt ein Knöllchen in Höhe von 20 Euro.
- 20 Euro Bußgeld muss zahlen, wer in einer Nothalte- oder Pannenbucht falsch parkt.
- Auch das falsche Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen zieht ein Bußgeld nach sich: 30 Euro sind dafür fällig,
- Und wer seinem Fahrzeug-Anhänger ohne Zugfahrzeug für mehr als zwei Wochen abstellt, muss 20 Euro Bußgeld zahlen.
Der Online-Bußgeldrechner für das deutsche Verkehrsrecht, der interaktiv genutzt werden kann, berechnet jederzeit aktuelle Bußgelder fürs Falschparken online.