Was tun, wenn die Polizei im Halteverbot parkt?


Es geschah kürzlich in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Nahe deren Rathaus parkten in einer Seitenstraße Fahrzeuge der Polizei. Im Halteverbot. Das offensichtlich als solches gekennzeichnet war. Mit Halteverbotsschildern. Als klar wurde, dass kein dienstlicher Einsatz, sondern ein privater der Grund fürs Falschparken war, fragten viele Einwohner von Moers an diesem Tag: Darf die Polizei im Halteverbot parken?

 

Wer am Tag des Geschehens, ein Donnerstag Ende November 2016, gegen Mittag in die Nähe des Rathauses der Stadt Moers kam, sah dort ein riesen Aufgebot an Einsatzfahrzeugen der Polizei stehen. Teilweise standen die Polizeiautos sogar im Halteverbot. Das dort eindeutig und unmissverständlich ausgeschildert war. Was ist da los, fragten sich die Passanten angesichts der vielen Polizisten, eine Hundertschaft ganz in Schwarz gekleidet: ein Notfall, ein Überfall?

Der Grund dafür, dass an diesem Tag sechs Mannschaftswagen der Hundertschaft der Polizei im Halteverbot auf der engen und viel befahrenen Unterwallstraße direkt vor dem Moerser Rathaus parkten, und zwar direkt auf dem rechten Fahrstreifen, so dass dieser für eine gute halbe Stunde blockiert wurde, war zum Glück kein schlimmer. Vielmehr hatten die Moerser Polizisten dort sogar außerdienstlich geparkt. Als private Bürger sozusagen. Was das Parken im Halteverbot zu einer Verkehrswidrigkeit macht. Die Polizisten wollten einem Kollegen, der sich im Rathaus trauen ließ, gratulieren und dafür ein Spalier bilden, das der frisch Vermählte samt frischgebackener Gattin durchschreiten sollte.

Doch rechtfertigt eine Heirat eines Kollegen eine solche Verkehrswidrigkeit? Hatten die Polizisten das Halteverbotsschild übersehen oder gar ignoriert? Gab es keinen alternativen Parkplatz? Oder wollten Sie gar die Parkgebühr sparen, die auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus fällig gewesen wäre? Fragen über Fragen, denen die Internetzeitung RP Online nachging, der das Polizeiaufgebot im Halteverbot nicht richtig vorkam. Deshalb leitete die Zeitung Recherchen ein. Doch zunächst wurden die recherchierenden Journalisten von Polizeidienststelle zu Polizeidienststelle verwiesen:

„Das sollte man nicht tun, das ist nicht sehr günstig“, kommentierte die Pressestelle der Kreispolizei das Benehmen der Kollegen auf Nachfrage der Redaktion. Doch woher die Falschparker kamen, konnte man dort nicht feststellen. Auf jeden Fall weder aus Moers oder Kamp-Lintfort. Konnte das Kennzeichen eines der Fahrzeuge helfen? „Nein, damit können wir nichts anfangen. Fragen Sie bei den Kollegen in Duisburg nach“, zitiert RP Online eine weitere Auskunft der Polizei. Im Polizeipräsidium Duisburg dann dasselbe Spiel: „Kennzeichen? Das hilft uns nicht weiter“, hieß es laut der Zeitung von dort. Für die Hundertschaften sei demnach das LZDP, also das Landesamt für polizeiliche Dienste zuständig. „Wir kümmern uns“, versprach dort endlich die Pressestelle den nachfragenden Journalisten.

Doch das sei dann gar nicht mehr nötig gewesen, denn inzwischen hatte sich Friedhelm Helllmann, Hundertschaftsführer aus Duisburg bei RP Online gemeldet. „Wir haben ein bisschen unglücklich geparkt“, räumte er gegenüber der Zeitung ein. „Ich habe gar nicht richtig auf das Verbotsschild geachtet. Es musste ruck-zuck gehen. Es tut mir leid.“ Nun, wenigstens das.

Quellen: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moers/darum-parken-diese-sechs-polizeiwagen-im-halteverbot-aid-1.6418347

http://www.retter.tv/de/polizei.html?ereig=-Duerfen-die-das-Hundertschaft-der-Polizei-parkt-privat-im-Halteverbot-&ereignis=38181