Weihnachtsdeko in der Wohnung

Wie jedes Jahr zu Weihnachten werden in der Adventszeit in vielen Wohnungen bunt blinkende Dekorationen installiert.
Wenn man dabei genügend Rücksicht auf die Nachbarn nimmt, ist nichts einzuwenden – in jedem Fall kann dies nicht pauschal im Mietvertrag verboten werden.
Vorsicht und in jedem Falle Rücksprache mit dem Vermieter ist geboten, wenn größere Dekorationen an der Fassade oder auf dem Dach geplant sind – den Gesamteindruck des Hauses darf man nicht ohne weiteres verändern und natürlich auch nicht ungefragt Bohrungen oder andere Montagearbeiten durchführen.
Mit ein wenig Umsicht und Rücksicht steht einem hübschen Weihnachten aber nichts entgegen –
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