Wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht

Es sollte nicht passieren, doch ausschließen lässt es sich nicht: wenn beim Umzug ein Transportschaden entsteht, stellt sich die Frage nach der Haftung.

Zu unterscheiden sind dabei Schäden, die beim Transport des Gutes und bei der Behandlung aufgetreten sind ( Verpacken, Auspacken ) und Schäden die durch das Personal verursacht wurden ( Treppenhaus verkratzt, Eingangstür kaputt o.ä.). Letzteres sind keine Schäden für die Transportversicherung sondern werden die durch Betriebshaftpflicht des Spediteurs abgedeckt.

Wer mit dem Umzugsunternehmen umzieht, für den ist die Sache einfach: das Umzugsunternehmen haftet für Transportschäden, die direkt beim Umzug entstanden sind. Die Beweislast liegt hierfür allerdings beim Umziehenden und oftmals gelten Fristen, innerhalb derer der Schaden dokumentiert und gemeldet werden muss. Außerdem haftet die Versicherung der Umzugsfirma oftmals nicht für Schäden, die innerhalb der Umzugskartons entstanden sind, wenn der Karton selbst unbeschädigt ist. Wichtig ist auch, dass Sie selbst beim Umzug nicht eingreifen, solange das Umzugsunternehmen arbeitet, denn sonst ist die Haftungsfrage ungeklärt.

Private Umzugshelfer und deren Haftpflichtversicherungen sind hingegen nicht zur Haftung bei persönlichen Gefallen und Freundschaftsdiensten verpflichtet.

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