Wenn Ordnungshüter sich über Halteverbot & Co. stellen

 

 
Fotos von falsch parkenden Autos sind wohl kaum Magnet für die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Außer, es handelt sich um Fahrzeuge sogenannter Ordnungshüter, die landauf landab dafür im Dienst sind, um unter anderem für die Einhaltung der Verkehrsordnung zu sorgen. Ordnungshüter in Halle und Mainz ließen mit ihrer „Falschparkerei“ dieser Tage die Diskussionswogen im Netz hoch schlagen – nicht jeder Bürger zeigte Verständnis für die Sonderrechte, die die Ordnungshüter für sich in Anspruch nahmen.
Die Facebookseite „MyStadt – Mainz“ zeigte kürzlich Fotos eines Autos des Ordnungsamtes, das laut einem Bericht des Onlineportals Merkurist.de „außerhalb der markierten Parkfläche steht und knapp vor einer Feuerwehrzufahrt. Zudem blockiert der Einsatzwagen einen PKW-Fahrer, der geradeausparken will.“ Die Fotos lösten demnach eine große Diskussion aus. Vor allem fühlten sich die Otto-Normal-Bürger verärgert, weil sich die Ordnungshüter über die Straßenverkehrsordnung stellten, die sie doch eigentlich schützen sollten. Ein Sprecher der Mainzer Polizei bestätigte gegenüber dem Portal, dass Polizisten generell dazu angehalten seien, sich an die Straßenverkehrsordnung zuhalten. Zugleich verwies er demnach auf Sonderrechte, die den Ordnungshütern beispielsweise das Parken auf Sperrflächen, im Haltverbot oder gegebenenfalls vor Zufahrten erlaubten. Vorausgesetzt, sie befänden sich im Einsatz. Der Pressesprecher der Stadt Mainz Ralf Peterhanwahr erklärte gegenüber dem Onlineportal, dass es sich im konkreten Fall um solch einen Sonderfall gehandelt hätte: Die Mitarbeiter des Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes (ZVE) hätten die Straße im Zuge von Ermittlungen aufgesucht.
In Halle, so berichtet die Mitteldeutsche Zeitung online, habe ein Beitrag über Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes, die im Paulusviertel immer wieder „recht rücksichtslos“ abgestellt würden (ein Leser hatte Fotos gemacht und seine Beobachtung geschildert), ebenfalls eine rege Diskussion ausgelöst. Leser der Zeitung meldeten sich daraufhin und schilderten ihre Erfahrungen mit dem rechtskonformen Verhalten ihrer Ordnungshüter, schreibt die Zeitung weiter. Die Stadt reagierte mit dem Hinweis auf die Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach „Bedienstete im Außendienst teilweise im Rahmen ihrer Dienstausübung über Ausnahmegenehmigungen verfügen“ würden und damit – wenn eine dienstliche Notwendigkeit bestünde – auch wider die Straßenverkehrsordnung handeln dürften. Übrigens; die Mitteldeutsche Zeitung hat vom aktuellen Bericht aus auf einen aus dem Jahr 2009 verlinkt, demzufolge es in Halle schon damals eine emotionale Diskussion um die Frage „Freibrief für Ordnungshüter?“ gab.

 
Quellen: https://merkurist.de/mainz/verkehr/warum-das-ordnungsamt-so-parken-darf_quv

http://www.mz-web.de/halle-saale/halle-freibrief-fuers-ordnungsamt–7995956

http://www.mz-web.de/halle-saale/aerger-ueber-ordnungsamt–da-wird-die-mittagspause-gerne-mal-im-halteverbot-verbracht–26241044