Das Auto wurde abgeschleppt – und jetzt? Vorsicht ist angesagt! Denn viel zu häufig kommt es zu Betrugsversuchen auf Privatplätzen. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten und auf Nummer sicher gehen, um Ihr Auto zurück zu bekommen.
Spezialisten der juristischen Abteilung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) unterscheiden zwei Formen des Abschleppens:
- Abschleppen durch die Polizei von öffentlichem Grund.
- Abschleppen durch den Eigentümer/Parkraumwirtschaftler (zum Beispiel ein Supermarkt) von Privatgrund.
Abschleppen durch Polizei
Hierbei herrsche zwar das Polizeirecht der Bundesländer, erklärt der ADAC. Doch die Polizei müsse dennoch ein paar Dinge berücksichtigen:
- Die Notwendigkeit: Ist das Abschleppen des Autos unbedingt notwendig?
- Die Verhältnismäßigkeit: Steht das Abschleppen im Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg?
Abschleppen oder nur versetzen?
Sind in der Nähe des Falschparkers passende freie Parkplätze, sei das Abschleppen an einen Verwahrungsort nicht verhältnismäßig. Aber: Wenn das Auto zum Abschleppen geöffnet werden müsse, dann müsse es immer auf behördliche Verwahrplätze oder auf die Betriebshöfe der Abschleppunternehmen gebracht werden, damit Unberechtigten der Zugriff darauf sicher verwehrt werde.
Wer trägt die Kosten vom Abschleppen?
Grundsätzlich müsse der Fahrzeughalter für die mit dem Abschleppen entstandenen Kosten aufkommen, wenn der Fahrer des falsch geparkten Fahrzeugs nicht festgestellt werden könne. Um welche Kosten es sich dabei handele, das müsse unabhängig vom polizeilichen Bußgeldverfahren entschieden werden.
Welche Kosten können beim Abschleppen anfallen?
Sei ein Abschleppfahrzeug angefordert worden und der Fahrzeughalter vorm eigentlichen Abschleppen zurück zu seinem Fahrzeug gekommen, müsse die Leerfahrt des Abschleppwagens bezahlt werden.
Zusatzkosten könnten in Form von Verwaltungsgebühren oder aufgrund von zeitabhängigen Preisunterschieden seitens der Abschleppdienstleister anfallen. Zudem seien die Standgebühren in amtlichen Verwahrungsstellen höher als auf den Betriebshöfen.
Abschleppen auf Privatgrund
Hier werde ähnlich wie oben beschrieben vorgegangen. Ist Privateigentum von einem Falschparker gestört, können Eigentümer oder Berechtigte abschleppen lassen. Die Kosten für das Abschleppen von Privatgrund seien allerdings laut einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München (Aktenzeichen: 472 C 8222/18) vom Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzt.
Abgeschleppt zu Unrecht – Vorsicht vor Betrug!
Gewarnt wird vor Dienstleistungsfirmen, die Parkplätze systematisch nach Falschparkern absuchen und dabei nicht unbedingt rechtskonform handeln würden. Ginge es nach ihnen, sollten Falschparker nicht nur extrem hohe Abschleppkosten, sondern zusätzlich auch die Arbeit der Firma bezahlen. Daher sollte man immer aufpassen, wenn es zu hohen Zusatzkosten wie einer Pauschale für einen Parkwächter oder Ermittlungskosten komme.
Abgeschleppt: Wie wird das Auto wiedergefunden?
Wurde das eigene Fahrzeug von einem Privatgrund abgeschleppt, ist es weit verbreitet, dass man den aktuellen Standort desselben erst erfährt, wenn man bezahlt hat. So handeln Sie richtig:
- Quittieren lassen, dass man nur unter Vorbehalt zahlt! Genaue Rechnung verlangen!
- Druck ausüben, indem man sagt, einen Rechtsanwalt einzuschalten!
- Zurückbehaltungsrecht abwenden, indem man den geforderten Betrag beim Amtsgericht hinterlegt.
Nicht vergessen! Wichtige Hinweise vom ADAC
- Besteht ein Auftrag zum Abschleppen? – Nachweis anfordern!
- Kosten checken!
- Vor Ort Schilder überprüfen, die das Abschleppen androhen!