Wichtige Regeln fürs Abschleppen


Als Fahrzeugführer sollte man wissen, was im Notfall zu tun ist. Denn wenn das Auto auf der Strecke bleibt, muss es zügig aus dem Verkehr gezogen werden. Wer dazu den kostenlose Pannendienst seines Automobilclubs oder den seiner Kfz-Versicherung zu Hilfe rufen kann, ist fein raus. Alle anderen müssen das Abschleppen selbst organisieren – und dabei folgende Regeln beachten.

 

Bleibt einem das Auto liegen, muss man dafür sorgen, dass es zügig aus dem Verkehr gezogen wird, um nicht zu einem Verkehrshindernis und somit zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu werden. Zum Abschleppen kann man ein Seil oder eine entsprechende Abschleppstange benutzen. Weder Seil noch Stange dürfen länger als fünf Meter sein und müssen zum Abschleppen mit einem roten Fähnchen deutlich gekennzeichnet werden. Auf keinen Fall darf man die beiden Fahrzeuge, Abschlepper und Abzuschleppender, diagonal miteinander verbinden.

 

Gut zu wissen: Wo sitzt der Abschlepphaken?

 

Insbesondere bei modernen Autos sieht man die Vorrichtung zum Abschleppen des Fahrzeugs nicht immer sofort. Oft sitzt sie dort hinter einer Klappe in den Stoßfängerblenden aus Kunststoff. Wer in der Aufregung sicher gehen will, schaut am besten in die Bedienungsanleitung des Autos, um den Abschlepphaken schnell zu finden.

 

Allradantrieb und Automatik brauchen extra Vorbereitung fürs Abschleppen

 

Fahrzeuge mit Automatik oder Allradantrieb lassen sich heutzutage oft nicht abschleppen, ohne dass sie speziell darauf vorbereitet werden: So muss man bei so manchem Auto Automatikschaltung vor dem Abschleppen eine spezielle Taste drücken, damit das Fahrzeug problemlos an den Haken darf.

 

Allgemeine Verkehrsregeln für Abschlepper und Abgeschleppte

 

Der Fahrzeugkonvoi aus Abschlepper und Abgeschlepptem birgt immer ein gewisses Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, immer den schnellsten Abschleppweg zu nehmen. Das Ziel der Abschleppfahrt können

  • die Werkstatt,
  • die eigene Garage
  • oder der Autoverwerter sein.

Ist man zum Autoschrottplatz unterwegs, darf man dort sogar unangekündigt auftauchen. Selbst Schrottautos ohne Zulassung darf man dorthin ziehen, doch das nur nebenbei.

Zu beachten ist, dass ein Auto, das auf der Autobahnstrecke bleibt, diese so schnell wie möglich frei macht. Der entsprechende Abschleppkonvoi muss deshalb die nächste Autobahnausfahrt nehmen. Andersrum gilt: Ein Gefährt, das ein Fahrzeug, das außerhalb der Autobahn fahruntüchtig wurde, nicht via Autobahn abgeschleppt werden darf.

Ganz wichtig: Beim Abschleppen müssen bei beiden Fahrzeugen des Konvois sowohl ausreichend Beleuchtung als auch die Warnblinkanlagen eingeschaltet sein. Zuwiderhandeln wird mit Bußgeldern belegt. Außerdem ist eine angemessene Geschwindigkeit angesagt.

Wissen sollte man auch, dass einspurige Motorräder und Ähnliche nicht an den Abschlepphaken gehängt werden dürfen, sondern per Anhänger abtransportiert werden müssen.

 

Abschleppfall: Elektro-Auto

 

Ist ein Auto mit Elektromotor liegen geblieben, muss man besonders darauf achten, dass dessen Antriebsachse beim Abschleppen nicht die Straße berührt. Andernfalls würde der E-Motor Strom erzeugen, was die Elektronik des Autos stören oder gar einen Unfall verursachen könnte. Um dem vorzubeugen ist ein Blick in die Bedienungsanleitung ratsam.

(Quelle: http://www.focus.de/auto/news/ratgeber-richtig-abschleppen-der-haken-mit-der-mitnahme_id_5299612.html)