Wichtiges zur Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung – was müssen Sie wissen?

Sind im Mietvertrag Nebenkostenvorauszahlungen mit einer anschließender Abrechnung vereinbart, dann werden Sie jährlich eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Im Mietrecht verankert ist dabei die Regelung, dass der Vermieter dann spätestens zum Ablauf des Folgejahres die Nebenkostenabrechnung zuzustellen hat.

Geschieht das jedoch nicht, so kann er gegen Sie keine Ansprüche mehr wegen einer Nachzahlung geltend machen, denn dann gilt die Verjährung.

Haben Sie hingegen eine Pauschalvereinbarung bezüglich der Nebenkosten getroffen, stellt sich das Problem der Berechnung nicht. Allerdings könnte sich dann die Frage erheben, ob Sie vielleicht zu viel an Nebenkosten zahlen – eine Überprüfung lohnt sich in vielen Fällen!

Im Grundsatz gilt zunächst, dass die Nebenkostenabrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten muss. Sie muss übersichtlich aufgebaut sein, so dass ein Laie sie verstehen und einfach nachvollziehen kann. Die Abrechnung muss die Gesamtkosten einzelner Positionen angeben, den Verteilerschlüssel – also wie sich die Gesamtkosten auf die einzelenen Mietparteien aufteilen, die Berechnung des Anteils des jeweiligen Mieters und die Berücksichtigung etwaiger Vorauszahlungen.