Wieviele Meter Halteverbot benötige ich für meinen Umzug?

Sobald feststeht, welches Fahrzeug zum Umziehen benutzt wird, können Sie ihr Halteverbot ensprechend bei uns bestellen.

Oft werden wir von Kunden angerufen, und nach Fahrzeuglängen gefragt. Folgende Erfahrungswerte legen wir beim Schätzen des benötigten Platzes zugrunde:

 

Modell m3 Stellplätze zum Beladen Länge HVZ in m
Großer PKW, Kombi 3 1 5m
MB Vito, VW-Bus, Sharan 5 2 10m
Crafter, kleiner Lieferwagen 11 2 10m
Sprinter, Iveco Daily 14 2 15m
Sprinter lang -3,5t 18 3 15m
Gr. LKW -7,5t 34 3 15m
Gr. LKW 12t 42 4 20 bis 25m

Standardmäßig werden 10m – 15m genehmigt. Manchmal ist zum Parken zwischen den Straßenbäumen aber nicht mehr Platz als 2 Fahrzeuglängen, berücksichtigen Sie das bei der Fahrzeugbuchung!

Der Preis bleibt für kurze und lange Zonen derselbe, da für jede Halteverbotszone ein Anfangs- und Endschild aufgestellt werden muß.  In engen Straßen werden sogar beidseitige Halteverbote angeordnet, dies erfährt man bei Erhalt der amtlichen Genehmigung. Hierfür fallen extra Kosten an.

Jedoch sollten Sie bedenken, daß zum Ein- und Ausparken des für Sie ungewohnten Fahrzeugs reichlich Platz kalkuliert werden muß, sowie als „Stauraum“ vor der Ladeöffnung. Nicht immer kommen die Kisten und Möbel in der richtigen Reihenfolge aus dem Haus, und müssen irgendwo abgestellt werden.  Hierfür ist auch der freigehaltene Parkplatz nutzbar, wenn sonst Gehweg, Radweg, Haustür oder Zufahrten blockiert würden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch an uns.