Wissenswertes zum Abschleppen von A bis Z

 

Autopanne? Nichts geht mehr?

Wer für den Notfall gerüstet sein möchte, sollte die wichtigsten Tipps und Tricks zum Thema Abschleppen kennen. Hier eine Übersicht, sortiert von A bis Z.

 

A wie Abschleppstange

Gegenüber einem Abschleppseil (siehe unten) bietet die Abschleppstange den Vorteil, dass der abgeschleppte Wagen beim Bremsen dem Vordermann nicht ins Heck fahren kann. Der Vorteil kommt insbesondere ungeübten Fahrern zugute. Aber: Tritt der Abschlepper zu stark aufs Bremspedal, kann die Abschleppstange das Heck des Abschleppwagens aushebeln.

 

B wie Bremskraftunterstützung

Solange das abgeschleppte Fahrzeug mit abgestelltem Motor gezogen wird, fehlt dessen Bremskraftunterstützung. Der Fahrer des Pannenwagens muss deshalb in solch einem Bremsfall außergewöhnlich stark auf die Bremse treten. Ähnliches gilt übrigens auch für die Servounterstützung: Ist der Motor aus, fehlt auch sie.

 

C wie Crash

Unfallwagen gehören nicht ans Abschleppseil. Der Grund: Es könnte ein Fahrwerksteil kaputt sein. Stattdessen besser einen Abschleppwagen rufen.

 

DD wie Durchblick

Während der Abschleppfahrt sollte der Abschlepper möglichst weit rechts und der Hintermann mittig. So sieht der abgeschleppte Fahrer mehr vom Verkehr auf der Straße, kann das Abschleppseil stramm halten und schnell reagieren.

 

E wie Elastizität

Elastische Abschleppseile verringern den Anfahrruck, was ungeübten Fahrern beim Strammhalten des Seiles hilft und die Fahrzeugtechnik schont.

 

F wie Fahrzeuggröße

Das Abschleppen zählt als Nothilfe. Deshalb sind Gewichtsbeschränkungen wie Anhängelasten aufgehoben

 

G wie Geschwindigkeit

Wegen des geringen Abstands zwischen Vorder- und Hintermann sollte der Abschleppkonvoi nicht schneller als 30 km/h fahren.

 

H wie Handzeichen

Bevor die Abschlepptour beginnt, gilt es, die Fahrtroute und Handzeichen zu verabreden, um sich gegenseitig beispielsweise auf Probleme aufmerksam machen zu können.

 

J wie Jugendlicher

Kurios: Der Lenker im Pannenfahrzeug muss keinen Autoführerschein besitzen. Hauptsache, er ist mindestens 15 Jahre alt.

 

K wie Kfz-Betrieb

Abgeschleppt werden solle man nur zu bestimmten Zielorten und auf dem kürzesten / schnellsten Weg, zum Beispiel zu Autowerkstatt, Schrottplatz, Parkplatz oder heimischer Garage. Der Abschleppweg darf nicht zu weit sein (siehe U wie Urteile).

 

L wie Länge

Zwischen Abschleppwagen und Pannenfahrzeug darf der Abstand maximal 5 Meter betragen. Seile und Stangen sind auf halber Länge mit einer roten Fahne zu markieren.

 

M wie Motorrad

Einspurige Motorräder darf man nicht abschleppen, sie müssen mit einem Anhänger transportiert werden.

 

N wie Nothilfe

Wie oben schon geschrieben. Abschleppen ist eine Hilfe in der Not. Nur wenn die besteht, darf abgeschleppt werden. Not bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Pannenwagen den Verkehr gefährdet.

 

O wie Ö wie Öse

Moderne Autos besitzen oft eine Öse, die sich einschrauben lässt. Das zugehörige Gewinde sitzt idR hinter einer Kunststoffklappe in den Stoßfängerblenden aus Kunststoff. Achtung: Das Gewinde ist meist ein sogenanntes Linksgewinde, die Öse muss entsprechend gegen den Uhrzeigersinn festgedreht werden.

 

R wie Rückleuchten

Ist die Beleuchtungsanlage des Pannenwagens ausgefallen, muss mit geeigneten Maßnahmen für die Fahrzeugsicherung gesorgt werden, zum Beispiel mit akkubetriebenen Lampen oder Lichtbalken, die der Abschleppwagen betreibt.

 

S wie Schleppen

Liegt keine Pannensituation vor, spricht man vom Schleppen statt Abschleppen. Fürs Schleppen braucht man eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes. Andernfalls droht eine Strafe von mindestens 25 Euro. Beim Anschleppen zieht man ein Auto, damit der Motor anspringt (Starthilfe). Das Anschleppen ist vor dem Gesetz eine Sonderform des Abschleppens.

 

T wie Transport

Von Transport oder Bergung ist die Rede, wenn das Pannenfahrzeug auf der Ladefläche eines Abschleppers oder einem Anhänger weggefahren wird. Dafür gelten die strengen Regeln einer Nothilfe nicht mehr.

 

U wie Urteil

Laut aktuellen Urteilen wird eine Abschleppentfernung von 45 Kilometern als zu weit angesehen. Das Gericht meinte, der Notgesichtspunkt fehlte bei dieser Strecke. Wer sicher gehen will, lädt den Pannenwagen auf einen Anhänger. Die kann man auch leihen.

 

V wie Verbot

Der Abschleppkonvoi darf nicht auf die Autobahn fahren. Bleibt das Gefährt auf der Autobahn liegen, muss man sie über die nächste Abfahrt verlassen.

 

W wie Warnblinker

Beide Wagen des Abschleppkonvois müssen die Warnblinklichter an haben. Der Hintermann sollte außerdem das Warndreieck ins Heckfenster stellen.

 

Z wie Zündschlüssel

Der Zündschlüssel muss während des Abschleppens im Zündschloss stecken und so weit gedreht werden, dass das Lenkradschloss nicht einrastet.

 

(Quelle: http://www.bild.de/auto/auto-news/abschleppen/abschlepp-abc-44629250.bild.html)