Ja. Die StVO erlaubt Ausnahmegenehmigungen vom normalen Zustand, z.B. für Arbeitsstellen. Ihr Umzug ist so eine Arbeitsstelle, die Sie entsprechend einrichten und freihalten lassen können.
Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Um diese Genehmigung kümmern wir uns ebenfalls, wenn Sie wünschen.
Ja. Wir stellen keine Schilder ohne Genehmigung auf (und Sie bitte auch nicht ;-) - das ist strafbar.
Allerdings sind Ihre Schilder in Verbindung mit einer Genehmigung so gültig und wirksam wie amtliche Verkehrszeichen. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, daß die Schilder genau nach der Genehmigung aufgestellt wurden.
In den meisten Städten gilt eine Frist von drei Tagen: 72 Stunden vor Geltungszeitraum müssen die Schilder stehen. So haben Ihre Mitmenschen nachweislich genug Zeit, die Halteverbotszone wahrzunehmen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: In einigen Städten gilt eine kürzere oder längere Frist.
Maßgeblich ist immer die behördliche Genehmigung oder Anordnung!
Wenn wir die Schilder rechtzeitig aufgestellt haben (s.o. zum Thema "Fristen") und Sie die Genehmigung, das Aufstellprotokoll und Ihren Personalausweis zur Hand haben, rufen Sie einfach die Polizei oder das Ordnungsamt an - die kümmern sich dann um die Verkehrsbehinderung:
Mit einer Halterfeststellung kann versucht werden, den Fahrzeughalter aus dem Bett zu klingeln oder ein Abschleppwagen wird gerufen, der das Fahrzeug entfernt.
Kosten und Ärger für den Falschparker sind leider oft genau so, wie wenn er in einem amtlichen Halteverbot geparkt hätte...
Das ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich - nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Genehmigungsgebühren. In unserer Preisliste finden Sie zu jeder Stadt einen günstigen Pauschalpreis.
Wenn Ihre Stadt nicht auf der Liste ist, machen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Nein, die Schilder werden allerdings erst aufgestellt, wenn Sie uns die Genehmigung zugesandt haben.
Fragen Sie uns direkt, wir helfen gern :-)
Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten, uns zu erreichen - bitte klicken Sie hier.