Halteverbot StVO und Recht

(Folgender Text gibt Hinweise und Links, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar!)

Grundsätzliches

Das Parken ist in mit Parkverbotszeichen gekennzeichneten Bereichen verboten.
Wenn Sie eine Genehmigung erhalten haben, für Ihren Umzug oder Ihre Baustelle ein Halteverbot aufstellen zu dürfen, gilt diese Beschilderung wie fest eingebaute Verkehrszeichen, jedoch nur wenn
- die Aufstellung genehmigt wurde
- die Fristen und Vorschriften bei der Aufstellung eingehalten wurden
- die aufgestellten Verkehrszeichen in Beschaffenheit, Aufstellart und -ort der StVO entsprechen.

Grundsätzlich ist der Fahrer eines Fahrzeugs für Verstöße gegen die Verkehrsregelungen verantwortlich, geschehen diese mit Wissen des Halters oder kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird der Fahrzeughalter zur Veantwortung herangezogen.
Wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig oder gar -behindernd abgestellt ist, kann die Polizei das Beiseiteräumen des Fahrzeugs veranlassen. Bei Schäden, die dabei an dem Fahrzeug entstehen, haftet der unmittelbare Verursacher, nicht die Polizei oder sonstige Dritte.

Der Halter eines Fahrzeugs ist für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. Ein zunächst ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug, das sich in einer später aufgestellten Halteverbotszone befindet, darf abgeschleppt werden, da der Halter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und es entfernt hat.
Das gilt exakt auch für den Fall, daß ein Fahrzeughalter infolge Urlaubs oder längerer Abwesenheit eine Bedarfshalteverbotszone (eingerichtet wegen Umzug, Bauarbeiten etc.) gar nicht hätte sehen können - er wäre verpflichtet, Nachbarn oder Bekannte mit der Überwachung der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zu betrauen oder sein Fahrzeug auf Privatgrund abzustellen.
Das Bußgeld gegen den Halter aus einem Abschleppvorgang kann in diesem Fall erlassen werden, die Abschleppkosten nicht. (Dazu OVG Münster NZV 1995, 460; BVerwG NZV 1997, 246 = VRS 93, 149 = DAR 1997; VG Berlin DAR 2001, 234).

Weiterführende Links

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Halteverbot und Abschleppen (1) bei Verkehrsportal.de
Halteverbot und Abschleppen (2) bei Verkehrsportal.de
StVO im Wortlaut
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