Halteverbot | Halteverbot Ratgeber | Grundlegendes zum Mietvertrag
Grundlegendes zum MietvertragDer Mietvertrag ist die Basis des Mietverhältnisses. Im Mietvertrag werden alle Pflichten und Rechte von Mieter und Vermieter schriftlich festgehalten, das dient der Sicherheit beider Parteien. Die wichtigsten Aspekte im Mietvertrag werden hier erläutert.
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Was muss im Mietvertrag stehen?
Obgleich es unterschiedliche Mietvertrags-Arten gibt, müssen einige Angaben immer gemacht werden. Dazu gehören:
- Namen vom Vermieter und Mieter, da ein Mietvertrag nicht übertragbar ist
- exakte Bezeichnung aller Mieträume in Quadratmeter - dazu gehören auch Keller, Garage, Garten, etc.
- die Kosten: aufgeteilt nach Kaltmiete, Betriebskosten, evtl. Parkplatzgebühren, auch die fällige Mietkaution oder Genossenschaftsanteile müssen angegeben werden
- die Mietdauer: dazu gehört der Mietbeginn, bei befristeten Mietverträgen das Mietende, sowie die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter
Mietvertrags-Arten
Häufig unterscheidet man drei verschiedene Arten von Mietvertrag:
- Unbefristeter Mietvertrag: Im unbefristeten Mietvertrag steht lediglich der Beginn des Mietverhältnisses und die Kündigungsfrist.
- Befristeter Mietvertrag: hierbei ist die Dauer des Vertrags festgelegt. Weder Vermieter noch Mieter dürfen in dieser Zeit kündigen. Der Vermieter muss seine Befristung darin begründen (z.B. Eigenbedarf).
- Staffelmietvertrag: hierbei wird die Miete jährlich erhöht. Die Steigerung muss als Summe angegeben werden.
Kündigungsfristen im Mietvertrag
Bei dem üblichen, unbefristeten Mietvertrag kann der Mieter mit der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen, ohne Begründung. Der Vermieter jedoch muss seine Kündigung in diesem Falle begründen. Außerdem verlängert sich die Kündigungsfrist des Vermieters bei längerer Mietdauer. So verlängert sich die Frist z.B. nach fünf Jahren Mietzeit auf sechs Monate, nach acht Jahren auf neun Monate. Grundsätzlich darf der Vermieter nur bei schwerem Vertragsbruch dem Mieter kündigen, dann auch ggf. fristlos. Kündigungen sind ausschließlich in schriftlicher Form zu erklären. Für weitere Regelungen zum Mietvertrag und das Sonderkündigungsrecht ist es empfehlenswert, sich vom Mieterschutzbund beraten zu lassen.
Mietvertrag: weitere Regelungen
Neben den genannten Fakten sind noch weitere Klauseln im Mietvertrag geregelt. Dazu gehören die Nutzungsbedingungen und die Hausordnung. In denen wird vereinbart welche Anlagen wie und wann zu nutzen sind; Reinigung und Pflege der Wohnung und Anlage, Ruhezeiten, Haustierhaltung, Renovierungsarbeiten, etc. Achtung: Besonders in den Klauseln zu Schönheitsreparaturen hat sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren immer wieder geändert. Prüfen Sie sorgfältig, ob die betreffenden Klauseln in Ihrem Mietvertrag der aktuellen Rechtslage entsprechen.
Scheuen Sie sich nicht um Rat zu fragen, wenn Sie etwas in Ihrem Mietvertrag nicht verstehen. Um Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden, sollte man sichergehen alle Details im Mietvertrag zu verstehen und diese akzeptieren.
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