Wir erklären im Folgenden, was absolutes und eingeschränktes Halteverbot heißt. Dabei gehen wir auf den Unterschied zwischen den beiden Halteverboten ein und zeigen, wie man sich als Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat, wenn man auf ein absolutes Halteverbot oder eingeschränktes Halteverbot trifft.
Was heißt absolutes Halteverbot?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff absolutes Halteverbot gar nicht so geläufig. Vielmehr wird vom „Parkverbot“ gesprochen, wenn ein rundes, zweifarbiges Verkehrsschild aufgestellt ist, das einen rot umrandeten blauen Kreis zeigt, der von einem roten Kreuz („X) durchkreuzt wird. In dem Bereich, der mit diesem Parken-verboten-Schild markiert ist, darf nicht geparkt und nur im Notfall oder verkehrsbedingt gehalten werden. Wobei in der Verkehrsregel gilt, dass die Parkverbotszone mit dem Schild in Fahrtrichtung beginnt und bei der nächsten Einmündung oder Kreuzung endet.
Mitunter sind auf dem Parkverbotsschild noch ein oder zwei weiße Pfeile eingezeichnet, die nach links und/oder rechts zeigen: in die jeweilige/n Richtung/en, für die das absolute Halteverbot gilt.
Was heißt eingeschränktes Halteverbot?
Das eingeschränkte Halteverbot wird umgangssprachlich meist nur Halteverbot genannt. Entsprechende Bereiche sind mit einem Verkehrsschild markiert, das wie das Parkverbotsschild rund und zweifarbig ist. Im Unterschied zum absoluten Halteverbot ist der rotumrandete blaue Kreis beim eingeschränkten Halteverbot jedoch nur von einer diagonalen Linie durchzogen – und zwar von oben links nach unten rechts. Eingeschränktes Halteverbot heißt, dass in der Halteverbotszone nicht geparkt, aber zumindest kurz angehalten werden darf.
Auch das Halteverbotsschild kann einen weißen Pfeil zeigen, der explizit auf die entsprechende Halteverbotszone hinweist. Grundsätzlich gilt das Halteverbot ab dem Standort des Schildes bis zur ersten Einmündung oder Kreuzung in Fahrtrichtung.
Parken vs. Halten – einfach erklärt
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen, sei auch noch schnell erklärt, was Parken und Halten heißt und wie sich beide Manöver unterscheiden. Mit Halten ist jede gewollte Unterbrechung der Fahrt gemeint. Wobei die Ursache für die Fahrtunterbrechung weder die Verkehrslage noch eine Anordnung ist. Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten anhält oder gar abstellt, der parkt.
Parkverbot: Parken – wo ist es verboten?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält grundsätzliche Regeln und Verbote zum Parken (§ 12). Demnach ist das Parken:
- innerhalb des sogenannten Fünfmeterbereichs (gemessen vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten) vor und hinter Kreuzungen sowie Einmündungen verboten.
- dort verboten, wo es das Benutzen markierter Parkflächen verhindert.
- vor Grundstückseinfahrten und -ausfahrten – auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber – verboten.
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen verboten, wo mit dem Verkehrszeichen 315 oder einer Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist.
- vor Bordsteinabsenkungen verboten.
Halteverbot: Halten – wo ist es verboten?
Laut STVO ist das Halten im Straßenverkehr:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten.