Berlin erhöht Abschleppkosten

 

Nach einem Beschluss des Berliner Senats wird das Abschleppen in der Bundeshauptstadt künftig teurer. Wir informieren über die neuen Abschleppgebühren in Berlin.

Wer in Berlin mit dem Auto unterwegs ist, muss in Zukunft mit höheren Abschleppkosten rechnen, wenn er sein Fahrzeug trotz eines Parkverbots falschgeparkt hat es daraufhin und abgeschleppt wird. Denn der Berliner Senat hat laut Medienberichten die entsprechenden Abschleppgebühren angehoben. Hintergrund für die steigenden Kosten seien demnach insbesondere die zum 1. Januar 2020 neu geschlossenen Verträge mit den Abschleppunternehmen.

Höhere Abschleppkosten in Berlin – damit müssen Sie rechnen

Und das kommt an Abschleppkosten künftig auf Parksünder in Berlin zu: Gemäß der Polizeibenutzungsgebührenordnung soll

  • ein ausgeführtes Umsetzen eines Fahrzeugs bis 3,5 Tonnen 188 Euro statt bislang 136 Euro kosten.
  • ein begonnenes Umsetzen eines Fahrzeugs bis 3,5 Tonnen 155 Euro statt bislang 111 Euro kosten.
  • ein ausgeführtes Umsetzen eines Fahrzeugs über 3,5 Tonnen 528 Euro statt bislang 306 Euro kosten.

Kleiner Exkurs: Was versteht Berlin unter Umsetzen?

Umsetzen sei der amtsdeutsche Begriff für das landläufige Abschleppen von Falschparkern, heißt es auf der Internetseite des Polizeipräsidenten von Berlin. Folgendes wird dort noch zum Umsetzen erklärt: Es sei…

“…das polizeilich veranlasste Verbringen eines Fahrzeugs zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch beauftragte private Abschleppfirmen oder mit polizeieigenen Mitteln von dem bisherigen Standort zu einem anderen (erlaubten) Stellplatz auf öffentlichem Straßenland.”

Weiter ist dort zu lesen, dass selbstverständlich vor jeder entsprechenden Anordnung streng geprüft werde, ob nicht eine andere (weniger belastende) Maßnahme ergriffen werden könne und die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem erstrebten Erfolg (Beseitigung der konkreten Gefahr oder die Beendigung der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) stünden.

Für das Anordnen des Umsetzens seien die im Allgemeinen Ordnungsdienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter der Berliner Stadtbezirke (aber nicht die Parkraumüberwachungskräfte) sowie Angehörige der Polizei zuständig.

Zudem weist die Seite daraufhin, dass, wer einmal von einer Umsetzung betroffen sei, unter der Rufnummer (030) 4664 – 709800 bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Berliner Polizei den Standort seines Fahrzeugs erfragen könne.

Neu sei dabei, dass ein ausgeführtes Umsetzen eines Pkw bis 3,5 Tonnen nach der Anhebung der Abschleppgebühren 192 Euro pro halbe Stunde koste, wenn das Umsetzung besonders gewesen sei. Doch was heißt in diesem Fall „besonders aufwändig“? Den Medienberichten zufolge seien damit Abschleppfälle gemeint, bei denen Fahrzeuge zum Beispiel in einem Gleisbett oder auf einem Grünstreifen stünden oder anderweitig nur schwer zugänglich seien.

Gut zu wissen: Teurer werde in Berlin künftig auch das Fehlalarmieren der Polizei. Ein Auslösen eines „Fehlalarms“ koste in der Bundeshauptstadt dann mindestens 170 Euro statt der bisher 79 Euro.

Betrunkene zahlen in Berlin künftig weniger für eine Nacht in Gewahrsam

Und auch das sollten Sie für den Fall der Fälle wissen: Betrunkene müssten in Berlin künftig weniger zahlen, wenn sie von den Ordnungshütern in Gewahrsam genommen würden. Der Gewahrsam für hilflose Personen koste dann pro Nacht (zwischen 19 und 7 Uhr) 135 Euro statt der bislang dafür fälligen 212 Euro.