Halteverbot für Container

Manchmal reicht der Platz in der Mülltonne einfach nicht mehr aus! Auf Baustellen, Großevents oder auch bei aufwändigen Wohnungsrenovierungen, bei denen Wände durchbrochen oder Einbauküchen komplett entsorgt werden müssen, muss größer gedacht werden. Sperrige Holzbalken oder Schrankteile, Bauschutt und Betonreste können nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden. Manche Großbauteile benötigen zudem gesonderte Verwertung. Selbst die Entsorgung durch ein Recyclingcenter erfordert aufwändigen Eigentransport. Das ist bei größeren Mengen über längere Renovierungs- oder Umbauzeiträume kaum zu realisieren. Die Lösung: ein Baucontainer muss her!

 

Zahlreiche Firmen vermieten Baucontainer für Bauschutt und anderen sperrigen Abfall auch an Privatpersonen. Doch wohin mit dem Riesending? Die einfachste Möglichkeit zum Abstellen Ihres Containers sind Parkplätze, denn die Breite eines genormten und zugelassenen Baucontainers überschreitet die Breite eines LKWs nicht. Die Breite und Länge öffentlicher Parkplätze ist also ideal zum Abstellen von Baucontainern.

Der Haken: auch hierfür wird ein offizielles Halteverbot erforderlich! Die Genehmigung muss fristgerecht dem Amt vorliegen. Einzelne Bestimmungen weichen leicht von Bundesland zu Bundesland ab und manche Städte haben ihre eigenen Regelungen.

Was ist alles grundsätzlich zu beachten?

Um sich vorab und rechtzeitig die Genehmigung für ein Halteverbot Containeraufstellung zu sichern, ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich. Hierfür zuständig ist in den meisten Fällen das Straßenbauamt bzw die Straßenbaubehörde. Denken Sie bei Ihrem frühzeitigen Antrag auch daran, die Dauer Ihres Bauprojektes miteinzubeziehen und rechnen Sie mit eventuellen Verzögerungen beim Antragsprozess.

Damit der Antrag genehmigt werden kann, muss er neben der Frist auch die Erfordernisse der Vollständigkeit erfüllen. Für Container bedeutet dies, dass das Amt möglicherweise auch eine Lageskizze einfordert, um Behinderung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu beurteilen und zu berücksichtigen. Stellen Sie sicher, dass Ihnen Lagepläne und gegebenenfalls Fotos vom zukünftigen Standort des Containers vorliegen.

Die betreffenden Schilder für das Container-Halteverbot müssen rechtzeitig aufgestellt und gegebenenfalls mit Zusatzschildern ausgestattet werden, die die Anwohner über die voraussichtliche Dauer des Halteverbotes informieren.

Es liegt darüber hinaus in Ihrer Verantwortung bei der Benutzung und Aufstellung des Containers Verkehrsbehinderungen zu vermeiden und für Verkehrssicherheit zu sorgen. Ein Halteverbot berechtigt nicht das Blockieren von befahrenen Straßen, Fahrradwegen, Fußwegen oder Spuren. Auch auf Fußgänger und Radfahrer muss bei der Benutzung des Containers geachtet werden.

Wenn Sie wollen, übernehmen wir für Sie das Aufstellen der Halteverbotsschilder und auch das Halteverbot für den Container können wir für Sie beim Amt beantragen.