Haltverbot gilt auch bei fehlerhafter Aufstellung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein eventuell rechtswidrig aufgestelltes Haltverbot trotzdem als ein solches beachtet werden muss. Verkehrsteilnehmer müssen dieses Verbot als solches erkennen, außer es handelt sich offensichtlich um ein unsinniges oder willkürliches Verbot.

Bei dem Fall (Az.: 14 K 2727/12) hatte ein Verkehrsteilnehmer seinen PKW in einem Bereich abgestellt, der als „Feuerwehrzufahrt“ gekennzeichnet war und das Auto wurde daher abgeschleppt, der Fahrer bekam einen Bußgeldbescheid. Dieses Bußgeld wollte er nicht zahlen und gab an, dass an der Straße keine Zufahrten, insbesondere keine Feuerwehrzufahrten vorhanden sind. Wie der Bürgermeister angab, wurden die Schilder aufgestellt, um den Zugang des Kinos vor Ort freizuhalten.

Daher entschied das Gericht, der Gebührenbescheid für den PKW-Fahrer sei rechtsmäßig ausgestellt worden. Das Fahrzeug stand im Haltverbot und dieses war eindeutig zu erkennen.
Quelle: www.auto-presse.de