Blitzer-Auto im absoluten Halteverbot – ist das erlaubt?

Ein Leser der NRWZ, der Neuen Rottweiler Zeitung, beobachtete ein Blitzerfahrzeug in Rottweil, der ältesten Stadt Baden-Württembergs, etwa 80 Kilometer südwestlich von Stuttgart, das entgegen der Fahrtrichtung im absoluten Halteverbot stand. Er machte Fotos und meldete sich bei der Zeitungsredaktion mit der Frage: Ist das erlaubt?

Die Redaktion beantwortete die Leserfrage in ihrer Online-Ausgabe damit, dass sie zunächst die Stadtverwaltung gefragt und den Beamten der Stadt auch die Bilder des Lesers mitgeschickt habe. Darauf sei das Blitzerauto zu sehen gewesen: ein schwarzer Mercedes Vito mit Karlsruher Kennzeichen. Auf dem Foto, das die Redaktion auch auf ihrer Internetseite veröffentlichte (siehe Link oben), ist durch die Heckscheibe des Fahrzeugs deutlich eine Geschwindigkeitsmessanlage zu sehen.

Geparkt worden sei das Fahrzeug nach Angaben des aufmerksamen Lesers der NRWZ im absoluten Halteverbot in der Schwenninger Straße, neben dem Vinzenz-von-Paul-Hospital, nahe dem Kloster Rottenmünster. Die Straße sei viel befahren und der Verkehr dort dicht. Eng gehe es demnach häufiger dort zu. Das absolute Halteverbot werde mit einem Verkehrsschild ausgewiesen und ein weiteres Schild kennzeichne, dass dort das Parken von Fahrzeugen nur innerhalb der markierten Fläche gestattet sei.

Auf Nachfrage der Neuen Rottweiler Zeitung habe ein Sprecher der Stadt erklärt, dass der schwarze Blitzer-PKW von einem Dienstleistungsunternehmen stamme, welches von der Stadtverwaltung Rottweil damit beauftragt worden war, die Fahrgeschwindigkeiten der vorbeifahrenden Fahrzeuge zu messen. Am Schauplatz des Geschehens sei zudem zusätzlich auch immer noch eine Messbeamtin der Stadt Rottweil dabei gewesen. Somit sei das Ganze eine offizielle Sache gewesen.

Doch zurück zur eingangs gestellten Frage des Lesers der NRWZ: Ist das Parken des Blitzerfahrzeugs an besagter Stelle erlaubt?

Der hatte gleich angemerkt, dass er, wenn er sein Fahrzeug dort abgestellt hätte, höchstwahrscheinlich einen Strafzettel für dieses Vergehen kassiert hätte.

Der Stadtsprecher habe gesagt, dass solche Messfahrzeuge auch im Parkverbot stehen dürften, vorausgesetzt, dies geschehe in Absprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Begründet seien die Messungen schließlich mit einer konkreten Gefahrensituation: Denn die Schwenninger Straße führe direkt an einer Pflegeeinrichtung vorbei. Der Stadtsprecher habe zudem darauf hingewiesen, dass die Höchstgeschwindigkeit entlang des Vinzenz-von-Paul-Hospitals bereits vor wenigen Monaten auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) gesenkt worden sei, damit die Patienten der Einrichtung geschützt würden.