Falschparker anzeigen: Was muss dabei beachtet werden?

 

Auch wenn Falschparker viel Ärger und Chaos für andere Verkehrsteilnehmer bedeuten können: Handeln Sie angesichts eines falsch geparkten Fahrzeugs nicht unbedacht! Es ist hilfreicher, einen konkreten Plan für solche Situationen zu haben – hier kommt Ihrer!

 

Alles Wissenswerte zum richtigen Umgang mit Falschparkern: dos & dont‘s – was sollten Sie tun und was besser lassen?

Mit den folgenden Tipps sind Sie auf jede Situation mit Falschparkern gut vorbereitet. Wichtig: Behalten Sie trotz des in Ihnen wegen der Rücksichtslosigkeit, die der Falschparker gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wie Ihnen an den Tag legt, gegebenenfalls aufsteigenden Ärgers einen kühlen Kopf, um die problematische Lage zu überschauen und zu lösen.

 

Nur eine grobe Verkehrsbehinderung liefert Ihnen einen triftigen Grund zum Abschleppen

Stellt ein falsch geparktes Auto eine Behinderung des Verkehrs dar, dann gilt: Verkehrsbehinderung ist nicht gleich Verkehrsbehinderung! Denn in den meisten Städten Deutschlands werden falsch geparkte Fahrzeuge nur dann abgeschleppt, wenn ihr Verbleiben am Standort zu einer groben Verkehrsbehinderung führt – also, wenn zum Beispiel eine Feuerwehrzufahrt versperrt wird oder ein Fahrstreifen ausfällt.

Wobei die einzelnen Städte unterschiedlich an die Lösung des Falschparkerproblems herangehen – und die Regelungen von Stadt zu Stadt anders ausgelegt werden können.

Ebenfalls ortsbedingt abweichend fällt die Überprüfung der Verkehrssünder aus: Die Ordnungshüter der einen Ortschaft kommen erst dann zum Schauplatz des Geschehens, wenn eine Anzeige wegen Falschparkens rausgesandt worden ist, während die der anderen das Verkehrsgeschehen und etwaige Vergehen dort konsequent und engmaschig kontrollieren. Deshalb ist es angesichts eines Falschparkers ratsam, zur Sicherheit Infos bei der lokalen Polizei einzuholen.

 

Was hat bei der Beweisaufnahme Vorrang: der Datenschutz oder das Beweismaterial?

Geht es um die Beweisaufnahme, zeigt sich, wie komplex die Rechtslage rund ums Falschparken hierzulande ist: Ein konkreter Fall aus Bayern veranschaulicht das: In dem Bundesland hatte ein Mann, der auf seinem Weg zur Arbeit über Monate Fotos von Falschparkern geschossen hatte, diese dann zusammen mit einer Anzeige an die zuständige Polizei geleitet. So weit, so gut. Doch dann bekam der aufmerksame Bürger eine Verwarnung von der Datenschutzaufsicht. Zugleich erhielt er einen Bußgeldbescheid über 100 Euro, wie der Bayerische Rundfunk (BR) hier in seiner Onlineausgabe berichtet.

So fragwürdig dieser Fall auch klingen mag, die Problematik dahinter scheint aus einer gesetzlichen Grauzone herzurühren: Die Polizei wirft einerseits das Argument in die Waagschale, dass sie auf Fotos von Falschparkern als Beweismaterial setze, um diese strafrechtlich zu verfolgen. Die Datenschutzbehörde andererseits hält diese Aufnahmen als Beweise dagegen für überflüssig. Im oben geschilderten Fall aus Bayern hat der verwarnte Falschpark-Anzeiger inzwischen gegen die Verwarnung der Datenschutzaufsicht geklagt, ein gerichtliches Urteil steht allerdings noch aus. Bis die Sache endgültig rechtlich geklärt ist, sollten Sie deshalb mit Vorsicht vorgehen, wenn Sie Falschparker fotografieren.

 

(Quelle https://efahrer.chip.de/news/was-tun-bei-falschparkern-darauf-sollten-sie-bei-einer-anzeige-achten_107581)