Halteverbot – gilt das nicht auch für den Blitzer?

 

Darf ein Blitzer im eingeschränkten Parkverbot stehen? Diese Frage stellten die Leser des Onlineportals HNA.de der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA). Die Zeitung leitete die Leserfrage an die Stadt Kassel weiter. Das ist die Antwort der Ordnungsbeamten.

 

Der Fall

Als der HNA-Leser am 9. November 2018 mit seinem Auto unterwegs war, bemerkte er im Parkverbot der Ihringshäuser Straße in Kassel in Höhe des dortigen Lidl-Marktes ein Fahrzeug (Marke: VW, Modell: Touran, Farbe: Silber) mit einem mobilen Blitzer. Er fragte zunächst sich und dann die lokale Zeitungsredaktion: Ist das überhaupt erlaubt?

Der Blitzer habe laut Aussage des NHA-Lesers die vorbeifahrenden Autos geblitzt – und dabei selbst im eingeschränkten Halteverbot gestanden. „Wenn ich Recht ausüben will, dann kann ich mich doch selber nicht unrechtmäßig verhalten“, das sagte der HNA-Leser.

Auf Nachfrage der Zeitung gab die Stadt Kassel an, dass an dem besagten Tag städtische Ordnungsbeamte den fließenden Verkehr im Fasanenhof kontrolliert hätten. Demnach sei aus diesem Grund auch in der Gegenrichtung auf der Ihringshäuser Straße ein mobiler Blitzer aufgestellt worden.

 

Sonderrechte für Blitze

Ein Problem stelle das eingeschränkte Halteverbot nach Auskunft eines Stadtsprechers für die mobilen Blitzer-Kontrollen nicht dar, schreibt die Zeitung. Denn während Otto-Normal-Autofahrer ihr Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot nur maximal drei Minuten abstellen dürften, könnten die Ordnungspolizeibeamten laut Straßenverkehrsordnung auf Sonderrechte pochen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das Parken im eingeschränkten Halteverbot zähle zu diesen Sonderrechten. Der Einsatz der Ordnungshüter habe letztlich der Verkehrssicherheit gedient, sagte der Rathaussprecher gegenüber der Zeitung.

Der Zeitung zufolge sei somit geklärt, dass die Ordnungshüter in dieser Hinsicht nicht unrechtmäßig gehandelt hätten, als sie ihren mobilen Blitzer im Parkverbot geparkt hätten.

Darüber hinaus hatte sich der HNA-Leser, so schreibt die Zeitung weiter, darüber gewundert, dass am Blitzerauto ein „HOG“-Nummernschild angebracht gewesen sei. Die Frage danach beantwortete der Stadtsprecher so: Die Blitzerautos bekämen regelmäßig wechselnde Nummernschilder, um zu vermeiden, dass sportliche Autofahrer die Fahrzeuge allzu leicht wiedererkennen und auf die Bremse drücken würden.

Quelle: https://www.hna.de/kassel/fasanenhof-ort100532/blitzer-kassel-duerfen-ordnungshueter-im-parkverbot-stehen-und-blitzen-10538464.html