Maniküre für Riesen: Halteverbot für die Baumpflege

Majestätisch stehen sie da und spenden uns Schatten und Sauerstoff: unsere Stadtbäume nehmen den täglichen Kampf gegen die Abgase für uns auf und verschönern zudem noch unser Stadtbild. Zurecht wird Hamburg regelmäßig in den Top Ten der grünsten Städte Deutschlands mit aufgeführt. Das gilt nicht nur für die vielen grünen Parks der Hansestadt. Vor allem sorgen auch die reichlich bepflanzten Alleen und Verkehrsinseln in der nordischen Metropole für die richtige Portion Märchenwald im Asphalt-Dschungel.

Doch die wilde Natur unserer Baumriesen sorgt dafür, dass ein mächtiger Ast sich nicht gern vorschreiben lässt, wo und wie er sich der Sonne entgegenstreckt. Lehnt er sich zu weit über eine viel befahrene Straße oder verdeckt er wichtige Schilder und Verkehrsampeln, wird unser grüner Freund allmählich auch zum Hindernis und zur Gefahr. Herabstürzende Äste können Passanten verletzen und parkende Fahrzeuge beschädigen. Als Haus- und Gartenbesitzer sind auch Privatpersonen selbst für die straßengerechte Baumpflege ihrer Gartenriesen verantwortlich. Ein Warnschild reicht als Sicherung vor morschen Ästen leider nicht aus und schützt Sie nicht vor der Haftpflicht im Schadensfall.

Mit einer Heckenschere ist es nicht getan – zur Baumpflege in der Großstadt müssen regelmäßig große Gerätschaften anrücken, um bis weit in die Baumwipfel hinaufzureichen und dort problematisches Geäst zu erreichen. Wenn Äste abgesägt oder morsche Bäume gefällt werden, kommt der Verkehr erst einmal zum Stillstand und vor allem wird eines dringend benötigt: Platz – denn Baumpflege ist raumgreifend und umfangreich. Holzteile können unvorhergesehen fallen. Dadurch kann der Verkehr behindert oder sogar gefährdet werden.

Um ein Halteverbot für Baumpflege zu beantragen, sollten Sie besonders viel Zeit im Vorfeld zur Absprache mit dem Amt einplanen. Auch, wenn mit Seilklettertechnik gearbeitet wird, dürfen keine Fahrzeuge oder Passanten gefährdet werden. Denken Sie großzügig und kalkulieren Sie auch Zeit für etwaige Planänderungen oder zusätzliche Arbeiten ein. Auch das anschließende Räumen und Säubern der Arbeitsstelle ist aufwändig und braucht Platz.

Eventuell muß sogar ein Container für die Beseitigung von großen Mengen an Gartenabfällen bereitgestellt werden.  Planen Sie auch diese Flächen bei der Beantragung des Halteverbotes mit ein, hierfür brauchen Sie mitunter eine spezielle Genehmigung. Fragen Sie uns!

Aufwändigere Absperrungen, Umleitungen, Hinweisschilder, Warnwesten und Funkgeräte bekommen Sie auf Anfrage bei uns – so kann nichts schiefgehen.