Neuer Mietvertrag wegen Sanierung?

Falls Ihre Wohnung saniert werden muss und Sie deshalb durch Ihren Vermieter in eine Ausweichwohnung ausquartiert werden, kommt für die neue Wohnung nicht automatisch ein neuer Mietvertrag zustande. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH-Urteil Az. VIII ZR 50/12).
Der Fall in Kürze: die Vermieterin ließ die Wohnung sanieren und hat Ihre Mieter für die Zeit in einer anderen Wohnung untergebracht. Nun wollten die Mieter keinen neuen Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben und zahlten weiterhin die günstigere Miete für die Wohnung, die saniert werden sollte.
Der BGH wies die Klage der Vermieterin auf Erhöhung der Zahlung ab, da sich Mieter und Vermieter nur auf den Umzug auf Zeit in die neue Wohnung geeinigt hatten, nicht aber auf einen neuen Vertrag mit einer höheren Miete. Auch der Hinweis der Vermieterin, der Vertrag für die Erhöhung der Miete sei durch konkludentes Handeln der Mieter zustande gekommen, wurde vom BGH nicht akzeptiert.
Quelle: http://www.immobilien-zeitung.de