Parkplatz mit Platzschild

 

Auf einem Parkplatz muss geregelt sein, wer dort wie parken darf. Wir liefern einen Überblick zu den gängigen Parkplatzschildern.

 

Ohne eine konkrete Beschilderung herrscht auf einer als Parkplatz ausgewiesenen Fläche das Chaos: Jeder parkt, wo und wie er will. Für die richtige Parkordnung sorgen spezielle Parkplatzschilder. Sie weisen Pkw, Transporter, LKW, Bus, Fahrrad und Motorrad passgenaue Parkplätze zu, die für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer auch sicher zu erreichen sind. Darüber hinaus regeln die Parkplatzschilder die Ein- und Ausfahrt vom Parkplatz.

Parkplatzschilder können Hinweise geben (Hinweisschilder), Halte- und Parkverbote ausweisen sowie dank Pfeilen der Geltungsbereich erklären. So lassen sich Stellplätze für gesonderte Personengruppen einrichten, darunter für Behinderte, Familien und Frauen. Handelt es sich bei dem Parkplatz um einen Firmenparkplatz lassen sich Parkplatzschilder dazu verwenden, einzelnen Abteilungen des Unternehmens bestimmte Parkplätze zu reservieren, beispielsweise für die Geschäftsleitung. Ebenso lassen sich Parkplätze für Besucher extra ausweisen.

Gerade dort, wo Parkplätze Mandelware sind, lohnt sich eine Parkplatzbeschilderung. Andernfalls ist Ärger um Parkplätze vorprogrammiert, zum Beispiel in Innenstädten oder auf den wenigen Geschäftsstraßen eines Dorfes. Mit der Beschilderung erleichtern die Städte und Gemeinden es Ortsfremden, richtig zu parken. Befindet sich ein „Absolutes Halteverbot“ ohne Zusatz am Straßenrand, ist das Halten auf der Seite der Straße, wo es steht, verboten.

Hat das Verbotszeichen dagegen extra einen kleinen weißen Pfeil auf blauen Grund, weist dieser auf Anfang und Ende einer Halteverbotsstrecke hin. Es gilt: Zeigt der Pfeil Richtung Fahrbahn, beginnt das Halteverbot. Zeigt der Pfeil dagegen von der Fahrbahn weg, endet dieses. Zwischen den beiden Schildern mit Pfeilen herrscht das Halteverbot. Ein Haltverbotsschild mit Pfeil in beide Richtungen signalisiert dem Verkehrsteilnehmer, dass er gerade auf einer Verbotsstrecke unterwegs ist.

Als Anwohner lohnt es sich auch, einen eigenen Parkplatz vor der Haustür oder dem Geschäft für sich zu beanspruchen. Ein Halteverbot mit Hinweis aufs kostenpflichtige Abschleppen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge hat sich dabei als hilfreich bewährt.

Wer auf seinem Parkplatz Parkplatzschilder aufstellt, kann diese mit Hinweisschildern kombinieren, die auf Gefahrenstellen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, absolutes Halteverbot und erlaubte Parkplätze verweisen. Dank dieser sind insbesondere Erstbesucher des Parkplatzes schnell im Bilde über die vor Ort herrschende Parkordnung.

Quellen: https://www.nwzonline.de/auto-motor/erfurt-was-sagen_a_50,11,91007790.html, https://www.marktspiegel.de/nuernberg/c-ratgeber/parkplatzbeschilderung-in-doerfern-und-staedten-das-gibt-es-zu-beachten_a64060