So plant man den berufsbedingten Umzug ins Ausland

Mitunter bedeutet ein neuer Job auch einen Wohnwechsel über Landesgrenzen hinweg. Was bei einem jobbedingten Umzug ins Ausland alles zu beachten ist, zeigt dieser Beitrag auf.

Die Entscheidung ist gefallen: Nicht nur für den neuen Job, sondern für den neuen Job im Ausland. Wer die verbleibende Zeit bis zum anstehenden Umzug nutzt, um diesen zu planen, sorgt damit für einen entsprechend guten Ablauf.

 

Vor dem Umzug: Planen und Aufgaben delegieren

 

Als erstes gilt es, ein in Sachen Auslandsumzüge erfahrenes Umzugsunternehmen zu finden. Das ist wichtig, weil der Dienstleister die nötigen Formalitäten kennt und für Sie übernimmt. Zu den Formalitäten für einen Umzug ins Ausland gehören beispielsweise eine Zollanmeldung, ein Versicherungsschein, gegebenenfalls Empfangsbestätigungen der Fluggesellschaft und eine Anerkenntnis der Rechtsgrundlagen seitens des Absenders. Diese Aufgaben übergibt man heutzutage einem erfahrenen Umzugsunternehmen und ist davon spürbar entlastet. Denn der Umzug ins Ausland verursacht natürlich auch den üblichen Aufwand wie den Anstricht oder die Renovierung er alten Wohnung, das Kündigen von Telefon, Internet & Co. und das Erteilen von Nachsendeaufträgen für die Post.

 

Beim Umzug: Professionelle Packhilfe in Anspruch nehmen

 

Steht der Umzug endlich an, können Sie die Dienste des beauftragten Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen. Die Umzugs-Profis helfen je nach Auftragsumfang schon vor dem Umzug und währenddessen: Sie packen den Haushalt sicher in geeignete Transportmaterialien, entrümpeln und / oder entsorgen gegebenenfalls ausrangierte Möbel und Hausrat vorschriftsgemäß. Letzteres geschieht ohne professionelle Hilfe oft in Hast und deshalb fehlerhaft, zum Beispiel, weil aller Umzugsmüll in einem Container entsorgt wird, obwohl er hätte sortiert und getrennt werden müssen.

 

Nach dem Umzug: Lagern oder Nachsenden lassen

 

Wer sich nicht unmittelbar von Möbeln oder Hausrat trennen möchte, kann die Habseligkeiten für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes zwischenlagern. Fragen Sie Ihren Umzugs-Dienstleister nach entsprechenden Lagermöglichkeiten und Kosten dafür. Erstellen Sie unbedingt eine Inventarliste dafür! Denn sollten Sie sich im Ausland entscheiden, das eingelagerte Zeug nachholen zu wollen, können Sie das von dort aus organisieren und der Dienstleister findet die gewünschten Sachen problemlos anhand der Liste.

 

Nach dem Umzug: Kosten „verteilen“

 

Ganz klar: Ein Umzug, sei er nun innerhalb Deutschlands oder ins Ausland, kostet sein Geld. Besprechen Sie die Kosten für Ihren jobbedingten Umzug ins Ausland rechtzeitig mit dem neuen Arbeitgeber und klären Sie, ob dieser sich an den Kosten beteiligt. Dazu ist er nicht verpflichtet – aber viele Arbeitgeber tun dies. Mitunter gibt es sogar Rahmenverträge zwischen dem Auftraggeber und einer Umzugsfirma, weil häufiger Mitarbeiter aus dem Ausland eingestellt werden. Solch ein Rahmenvertrag ist häufig mit günstigen Umzugskosten verbunden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daran zu denken, dass man als Arbeitnehmer in der Rückzahlungspflicht ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet wird. Zum Beispiel, indem Sie kündigen, indem auf Ihren Wunsch hin ein Aufhebungsvertrag zustande kommt oder indem der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte beziehungsweise personenbedingte Kündigung ausspricht. Wir allerdings eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, sind sie nicht zur Rückzahlung der erstatteten Umzugskosten verpflichtet.

 

Nach dem Umzug: Steuern zahlen

 

Wer im Ausland wohnt und jobbt, unterliegt der (beschränkten) deutschen Steuerpflicht. Sie ist erfüllt, wenn die Mietverträge gekündigt sind. Oder wenn eigener Wohnbesitz verkauft beziehungsweise auf lange Zeit vermietet wurde. Sie ist auch erfüllt, wenn man sich bei der zuständigen Behörde abgemeldet hat. Und sie isst erfüllt, wenn man nicht mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland weilt.

Einnahmen, die Sie aus Deutschland beziehen dürfen sind lediglich Einkünfte, die aus der Vermietung des Wohneigentums resultieren, Renten und Dividenden deutsche Kapitalgesellschaften.

Steuern müssen Sie auch am neuen Wohnsitz im Ausland zahlen. Hier kommt es darauf an, ob das Land, in das Sie jobbedingt gezogen sind, ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) geschlossen hat oder nicht. Entsprechend wird das Recht zur Besteuerung geteilt oder einem Land ganz zugewiesen. Letzteres bedeutet, dass Sie nur in einem Land Steuern zahlen müssen.

((Quelle: http://www.agitano.com/der-umzug-ins-ausland-fuer-den-job/90668))