Wichtig: Zu früh platzierte Haltverbotsschilder bleiben gültig!

Das absolute Halteverbot soll erst später in Kraft treten, steht auf dem mobilen Halteverbots-Schild. Wer sich angesichts dessen über einen Parkplatz freut, freut sich zu früh. Denn laut einem Gerichtsurteil gilt das absolute Halteverbot bereit vor der Genehmigung. Also besser woanders parken!

Wie die Deutsche Presse-Agentur meldet, verlören mobile Halteverbotsschilder, die vor der Genehmigung aufgestellt worden seien, ihre Gültigkeit am betreffenden Tag nicht. Die Tatsache ergebe sich aus einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) mit dem Aktenzeichen: VG 14 K 66.15, auf das der ADAC hingewiesen hätte.

Zur Verhandlung kam folgender Fall: Ein Autofahrer habe ein absolutes Halteverbot missachtet, das wegen eines Umzugs eingerichtet worden sei. Daraufhin hätten mobile Halteverbotsschilder hingewiesen. Weil der Fahrer sein Fahrzeug trotz des Halteverbotes dort parkte, wurde es umgesetzt. Die Kosten für die Umsetzung verlangte man vom Fahrzeughalter. Der weigerte sich jedoch, zu zahlen.

Vor Gericht argumentierte der Fahrer des Wagens so: Seiner Meinung nach hätte die Firma ihre mobilen Halteverbotsschilder zu früh aufgestellt – nämlich einen Tag vor Inkrafttreten des für den Platz genehmigten Absoluten Halteverbots. Der Fahrzeugfahrer behauptete zudem, dass er die Halteverbotsschilder nicht gesehen hätte. Er wies darauf hin, dass sie nicht richtig aufgestellt worden seien beziehungsweise Dritte sich daran zu schaffen gemacht hätten und die ordnungsgemäße Aufstellung so womöglich manipuliert worden sei. Er hegte dazu Zweifel daran, dass man versucht habe, so wie es im Protokoll stünde, ihn vor Umsetzung seines Wagens zu informieren. Gründe genug für den Fahrer, die Sache vor Gericht zu tragen.

Das Berliner Verwaltungsgericht allerdings entschied in diesem Fall gegen den Falschparker. In der Begründung zum Urteil heißt es unter anderem, dass die Umzugsfirma aus ihrer Erfahrung sehr wohl darauf habe schließen können, dass das zeitweise absolute Halteverbot wegen Umzugs genehmigt werden würde. Hinzu komme, dass das Gericht keine Anhaltspunkte für die anderen oben genannten Einwürfe des klagenden Autofahrers gefunden habe. Im Gegenteil: Das Gericht wies darauf hin, dass die Polizei nicht verpflichtet sei, einen Fahrzeughalter zu ermitteln und zu informieren, wenn genau das weiter Verzögerungen mit sich brächte.

((Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/news/auto/zu-frueh-aufgestellte-halteverbotsschilder-bleiben-gueltig-1.1313788))