Ummeldung: Künftig nur mit Mietnachweis

Wer umzieht und seinen neuen Wohnsitz beim Amt melden möchte, muss zukünftig einen gültigen Mietnachweis mitnehmen. Der Bundestag hat dieses Gesetz wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu vermeiden.

Der Mietnachweis muss vom Vermieter ausgestellt und mit Datum und Unterschrift versehen werden. In der Vergangenheit habe es Fälle von Missbrauch gegeben, wo beispielsweise Straftäter ihre Adresse umgemeldet haben, um der Strafverfolgung zu entgehen. Auch im Bereich der Sozialleistungen geschehe Missbrauch.

Damit das Gesetz endgültig wieder in Kraft tritt, fehlt jedoch noch die Zustimmung des Bundesrates.