Umzug im Lockdown light? Das ist zu beachten!

 

Ganz gleich, ob von langer Hand oder spontan geplant, ein Umzug kann auch im Lockdown light, wie er seit Anfang November in Deutschland gilt, stattfinden. Vorausgesetzt, Sie beachten die Kontaktbeschränkungen.

 

Mit dem Lockdown light, der seit Monatsanfang in ganz Deutschland gilt, gelten erneut strengere Kontaktbeschränkungen: auch für Umzugswillige. Ein geplanter Umzug kann dabei nach wie vor stattfinden, allerdings sind die Bedingungen dafür erneut erschwert.

 

Umzug im Lockdown light? Ja, aber …

 

Umziehen darf man auch im Lockdown light. Allerdings muss man sich an die für den Lockdown light geltenden Kontaktbeschränkungen halten. Und die haben es in sich:

Private Umzugshelfer engagieren

Ein Umzug lässt sich meist nicht von einer einzelnen Person stemmen. Das müssen Sie auch nicht: Denn Sie können auch während des Lockdowns light Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Kollegen zu Hilfe bitten. Aber: Laut den im Lockdown light geltenden Kontaktbeschränkungen darf zum Umziehen – den eigenen Hausstand eingerechnet – nur zu einem weiteren Haushalt Kontakt bestehen.

Professionelle Umzugshelfer engagieren

Selbstverständlich können Sie sich während des Lockdowns light auch an einen professionellen Umzugsunternehmer wenden, damit der Ihren Umzug abwickelt. Das ist erlaubt. Die Dienstleister können nach wie vor arbeiten. Allerdings muss bei ihrem Einsatz jederzeit garantiert sein, dass die Hygieneregeln eingehalten werden. Insbesondere der 1,5-Meter-Mindestabstand.

Zudem müssen Sie als Umziehender ebenso wie die Spediteure & Co. beim Umzug Masken tragen, denn die Maskenpflicht gilt für alle.

 

Tipps für den Umzug im Lockdown light

 

Ratsam ist es angesichts eines dynamischen Pandemiegeschehens, sich kurz vor dem Umzug noch einmal amtlich bestätigen zu lassen, dass dieser wie geplant stattfinden darf. Dazu rufen Sie am besten die zuständige Behörde Ihrer Kommune an und fragen nach.

Steht eine Person des umziehenden Haushalts unter Quarantäne, müssen Sie sich ebenfalls die Umzugserlaubnis vom Amt einholen.

Wollen Sie den Auftrag an einen Umzugsunternehmer stornieren, sollten Sie zuvor den Vertrag prüfen, ob und falls ja, welche Stornogebühren anfallen.

 

Wohnungsbesichtigung im Lockdown light? Ja, aber …

 

Wie für einen Umzug gelten auch für eine Wohnungsbesichtigung im Lockdown light die Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen sich zum Besichtigen einer Wohnung nur maximal zehn Personen aus zwei verschiedenen Hausständen begegnen.

 

Quellen: https://www.hna.de/wohnen/corona-lockdown-november-umzug-durchfuehren-regeln-maskenpflicht-personen-zr-90088670.html, https://www.onetz.de/deutschland-welt/bayern/corona-regeln-so-gelingt-umzug-waehrend-teil-lockdowns-id3129591.html