Umzug wegen Job 2022: Steuern sparen mit Pauschale – so geht’s!

Bei Ihnen steht ein jobbedingter Umzug auf dem Plan? Dann lesen Sie hier alles Wissenswerte darüber, wie Sie 2022 Kosten für den Umzug steuerlich geltend machen – und dank der Steuerpauschale Steuern sparen.

 

Wenn Sie als Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie mit dem Umzug auch im Jahr 2022 Steuern sparen. Welche Kosten rund um den Umzug sich dazu steuerlich geltend machen lassen, das erklärt Stiftung Warentest.

 

Umzugskosten steuerlich absetzen – das geht

Unter anderem könnten Sie 2022 demnach

  • Ausgaben für die Wohnungssuche,
  • Umzugstransportkosten,
  • doppelte Mietzahlungen,
  • Fahrtkosten und
  • die Verpflegung am Umzugstag

steuerlich abrechnen – und zwar als sogenannte Werbungskosten.

Ebenso ließen sich laut Stiftung Warentest auch kleine Umzugsauslagen steuerlich geltend machen. Dazu würden beispielsweise

  • die Trinkgelder für die Möbelschlepper
  • oder die Gebühren für eine Ummeldung zählen.

Diese würden sich über eine Pauschale auswirken, ohne dass Sie dafür Nachweise aufbewahren müssten.

 

So viel Steuern lassen sich dank Umzugspauschale 2022 sparen

Wie viel Steuern Sie in diesem Jahr dank der Umzugspauschale tatsächlich bei einem jobbedingten Umzug sparen können, das hänge Stiftung Warentest zufolge vom Zeitpunkt Ihres Umzugs ab. Wichtig: Die Finanzämter stellen dabei auf den Tag vor dem Einladen Ihres Umzugsguts ab.

 

  • Für Umzüge bis Ende März 2022 könnten Sie demnach für sich 870 Euro ansetzen. Ziehen weitere Mitglieder Ihres Haushaltes mit um, zum Beispiel Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder gelten diese als sogenannte mitziehende Haushaltsmitglieder. Für sie können Sie jeweils weitere 580 Euro aufschlagen.
  • Ab April 2022 würden die oben bezifferten Umzugspauschalen steigen, schreibt Stiftung Warentest: Für sich selbst könnten Sie dann 886 Euro abrechnen. Und für alle, die mit Ihnen mitumziehen, gebe es dann 590 Euro. Bei diesen Angaben bezieht sich Stiftung Warentest auf ein Schreiben des BMF- vom 21. Juli 2021.

Die Verbraucherschützer weisen zudem darauf hin, dass Sie auch die Ausgaben für Nachhilfe steuerlich geltend machen könnten, wenn Ihr Nachwuchs nach dem Umzug Nachhilfe brauche, um sich zum Beispiel in einem anderen Bundesland an die neue Schule zu gewöhnen. Dafür gebe es einen Höchstbetrag:

  • Bei Ihrem Umzug bis Ende März 2022 liege dieser bei 1.160 Euro.
  • Ab April 2022 steigt der Satz auf 1 181 Euro.

Wichtig: Rechnungen über den umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht müssten Sie als Eltern aufbewahren. Nachhilfekosten würden bis zur Hälfte des Höchstbetrags voll zählen. Darüber hinaus zu 75 Prozent, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft sei.