Umzugstipp für Rentner: Neue Adresse unbedingt dem Renten Service melden!

Ein Umzug bringt jede Menge Aufgaben mit sich. Es ist ja nicht nur, dass das Hab und Gut sortiert, verpackt, transportiert und wieder ausgepackt werden muss. Auch der mit dem Umzug verbundene Papierkram braucht Ihre volle Aufmerksamkeit. Am besten schreiben Sie sich alle Aufgaben rund um den Umzug auf eine to-do-Liste. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Rentner die Adressänderung unbedingt dem Renten Service der Deutschen Post melden müssen, damit die Rente pünktlich ausgezahlt werden kann.

Rund 25,7 Millionen Renten, darunter neben Altersrenten auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, zählte die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für Deutschland im Jahr 2018 (Quelle: Statista) als Rentenbestand – Tendenz: stetig steigend. In der Regel wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vom Rentenversicherungsträger bargeldlos ausgezahlt. Das geschieht meist am letzten Bankarbeitstag des Monats, rückwirkend für den jeweiligen Monat.

Ein Mechanismus, um den man sich als Rentner, so er denn einmal läuft, nicht weiter kümmern muss. Doch die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin weist darauf hin, dass Rentner, die ihren Wohnsitz wechseln, ihren Umzug beim Renten Service der Deutschen Post anzeigen und dort auch ihre neue Adresse mitteilen müssen. Das hat folgenden Grund: Dieser Service ist für die Zahlung der Renten zuständig. Und um die Renten wie im Rentenbescheid angegeben auch auszahlen zu können, benötigt der Renten Service immer die aktuelle Adresse der Rentner. Es gelte demnach: Nur, wenn dem Renten Service die aktuelle Adresse vorliege, werde die Rente ausgezahlt. Dabei spiele es der GRV zufolge keine Rolle, ob der Rentner innerhalb Deutschlands umziehe oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlege.

Nach dem Umzug: Wo können Rentner die Adressänderung melden?

Wer als Rentenempfänger umziehe, müsse dem Renten Service die neue Adresse schriftlich mitteilen, unter Angabe der Rentenversicherungsnummer. Vordrucke dafür gebe es in jeder Postfiliale. Die Adresse des zuständigen Renten Services würden Rentner ihrem Rentenbescheid oder der jährlichen Mitteilungen zur Rentenanpassung entnehmen können. Alternativ ließe sich der Adresswechsel nach einem Umzug auch direkt online melden: unter der Internetadresse www.rentenservice.com. Die Daten würden vom Renten Service dann automatisch an die Rentenversicherung weitergeleitet, sagt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Wichtig: Werde die neue Adresse nicht mitgeteilt und ließe diese sich auch nicht ermitteln, bedeute das, dass der Renten Service die Auszahlung der Rente stoppe. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Überzahlungen komme. Erst wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service melden würden, könne die Rente wieder überwiesen werden.