Wer zahlt, wenn das Auto beim Abschleppen beschädigt wird?

 

Falsch geparkt und abgeschleppt? Ärgerlich! Wenn beim teuren Auslösen des Fahrzeugs dann noch ein Schaden daran festgestellt wird, wächst der Ärger noch. Wer kommt für den Schaden auf: das Abschlepp-Unternehmen oder dessen Auftraggeber, die kommunale Behörde? Das BGH hat dazu ein Urteil gefällt.

 

Der Fall zum BGH-Urteil

 

Im konkreten Fall hatte der Halter seinen Wagen verbotswidrig geparkt. Dieser wurde daraufhin von einem privaten Abschleppunternehmen im Auftrag der Stadt Mannheim – in ihrer Funktion als Straßenverkehrsbehörde – abgeschleppt. Beim Auslösen seines Wagens entdeckte der Eigentümer einen Schaden in Höhe von rund 3.350 Euro, der vorher noch nicht da war. Er verlangte, dass das Abschleppunternehmen ihm den Schaden ersetzt. Dieses weigerte sich. Schließlich landete der Streit vor dem Amtsgericht.

 

Sämtliche Instanzen sehen den Abschleppunternehmer im Recht

 

Von Amtsgericht (AG) aus ging der Rechtsstreit durch alle Instanzen. Dazu müsst ihr wissen: Schon vor dem Amtsgericht war der Eigentümer der Unterlegene. Er ging in Berufung vor das Landgericht (LG) Mannheim. Auch die Richter des LG sahen den Abschleppunternehmer im Recht.  Sie entschieden, dass der private Abschleppunternehmer nicht der richtige Adressat für die Klage des Fahrzeughalters sei. Im Richterdeutsch heißt das: Er sei nicht „passivlegitimiert“. Denn der Unternehmer habe „bei Durchführung der von der Stadt Mannheim angeordneten Abschleppmaßnahme in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt“. Er sei insofern für die Stadt als „Erfüllungsgehilfe“ für deren Aufgaben tätig gewesen.
Für die Richter hieß das, dass sich die Haftung für Schäden so auf die Stadt verlagert habe und diese sich auch nicht einfach durch die Beauftragung privater Unternehmen einer Haftung entziehen könne.

 

Kfz-Eigentümer klagt gegen den Falschen

 

Gegen die Entscheidung des Landgerichts legte der Kfz-Eigentümer beim Bundesgerichtshof Revision ein – wiederum ohne Erfolg. Die Richter des BGH fanden keine Fehler im vorangegangenen Urteil: Auch für sie wäre die Stadt die richtige Klagegegnerin gewesen.
Somit ging der Kfz-Eigentümer in diesem Rechtsstreit leer aus. Rechtsexperten schätzen, dass er wahrscheinlich erfolgreich gewesen wäre, wenn er von Anfang an die Klage gegen die Stadt gerichtet hätte. Aus dem BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 18.02.2014, Az. VI ZR 383/12) ergibt sich allerdings für ähnliche Fälle, dass Kfz-Eigentümer künftig mit Aussicht auf Erfolg die Stadt verklagen können, um gegebenenfalls beim Abschleppen entstandene Schäden ersetzt zu bekommen.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/nach-dem-abschleppen-schaden-am-auto-stadt-muss-zahlen_057522.html