Wir klären verbreitete Irrtümer zu Halteverbot, Richtgeschwindigkeit, Privatparkplatz & Co. auf

Gilt ein Halteverbot für werktags eigentlich auch samstags? Ist es erlaubt, dass man das Auto nach einem Unfall von der Stelle bewegt? Und was ist mit der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn – muss man sich daran halten? Wir erklären, was richtig und was falsch ist.

1. Irrtum: Halteverbot mit dem Zusatz „werktags“ gilt samstags nicht

Falsch! Das Halteverbot gilt grundsätzlich immer. Gehört zum Halteverbot der Zusatz „werktags“, gilt es von Montag bis Samstag, da der Samstag ein Werktag ist. Nur Halteverbote mit dem Zusatz „Mo – Fr“ gelten nicht am Wochenende (Samstag plus Sonntag). Wichtig: Diese haben aber auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, Gültigkeit.

2. Irrtum: Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ist ohne Bedeutung

Falsch! Für Autobahnen gilt in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde (km/h). Fährt man auf freigegebenen Abschnitten schneller, darf man zwar nicht geblitzt werden, aber man erhöht in haftungsrelevanter Weise die vom Auto per se ausgehende Gefahr. Dazu muss man wissen, dass man im Falle eines Unfalls dann höchst wahrscheinlich mithaftet. Selbst dann, wenn man keine Schuld am Unfall hat. Es sei denn, es wurde bewiesen, dass es bei 130 km/h oder weniger auch zu diesem Unfall gekommen wäre.

3. Irrtum: Auto darf nach Unfall nicht bewegt werden

Falsch! Zur Beweisaufnahme ist es für die Polizei zwar ideal, wenn die Autos nach dem Unfall so stehen bleiben, wie sie infolgedessen standen. Doch wenn ihr Verbleib den Verkehrsfluss gefährdet und/oder behindert, sollten sie möglichst von der Straße geräumt werden. Bestenfalls sind vor dem Räumen Fotos von der Unfallsituation gemacht worden.

4. Zuparken ist erlaubt, wenn der Privatparkplatz blockiert wurde

Falsch! Das Zuparken gilt vor dem Gesetz als Nötigung. Statt den Falschparker zuzuparken, sollten Sie besser die Polizei herbeirufen, um den Halter ausfindig zu machen und gegebenenfalls weiter Maßnahmen zu ergreifen. Beauftragen Sie keinesfalls auf eigene Faust ein Abschleppunternehmen, denn dann müssen Sie es auch bezahlen. Zwar lassen sich die Kosten später vom Halter des falsch geparkten Autos zurückfordern. Aber ob Ihnen das gelingt, ist fraglich.

5. Drängler fahren bei einer Fahrbahnverengung bis vorn durch

Falsch! Um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten, hat man sich bei Fahrspuren, die enden oder anderweitig nicht mehr weiter befahrbar sind, nach dem Reißverschlussprinzip einzuordnen. Das heißt, dass man sich im Wechsel in die weiterführende Spur einordnet. Wer das zu früh macht, nutzt die Fahrbahn nicht optimal aus und verursacht schlimmstenfalls einen Stau oder verlängert einen solchen. Besser ist es, sich erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens einzuordnen. Sie sind damit keineswegs ein Drängler, sondern fahren richtig: So mogeln Sie sich demnach nicht durch, sondern machen straßenverkehrsordnungsgemäß.

Quelle: https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_84450034/auto-halteverbot-co-diese-fuenf-irrtuemer-sollten-autofahrer-kennen.html