Um einen Vorlauf von 14 Tagen wird gebeten, sonst kann durch das Amt der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet werden und wir bekommen keine Genehmigung mehr. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren der Stadt stark abweichen können, wenn ein längerer Zeitraum bestellt wird.
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Eine Straßenverkehrsordnung, die alles bis ins Detail regelt? Check. Schilder, die das Parken hier erlauben und dort verbieten. Check. Doch was, wenn einem – wie in Lübeck – drei Schilder zugleich an einer Stelle erklären, dass dort ein absolutes sowie ein eingeschränktes Halteverbot herrsche, Anwohner aber parken dürften? Wer darf parken, wer nicht? Ein Besucher aus München wehrte sich gegen ein Knöllchen, das er in der Großen Burgstraße 34 bekam – und das Amtsgericht gab ihm Recht: Die Schilder seien verwirrend.
Wer mit seinem Auto in Lübecks Innenstadt einen Parkplatz sucht, der könnte in der Großen Burgstraße 34 angesichts der Straßenverkehrsschilder dort überfragt sein. Drei Tafeln sollen den Fahrzeugführern vorschreiben, wie sie den Seitenstreifen und die Fahrbahn richtig nutzen.
Die Frage angesichts des verwirrenden Schilderwaldes ist: Wer darf dort parken und wer nicht?
Münchner Rentner versteht das Schilderwirrwarr – doch nicht
Es ist Juni. Sonntag. Wolfgang Schwab aus der Nähe von München wollte sein Auto auf dem Seitenstreifen in der Großen Burgstraße parken. Er war zu einem Kurzurlaub in die norddeutsche Hansestadt gereist. Dem Rentner schien die Lübecker Schilderlage klar, sagte der 76-Jährige gegenüber der Zeitung Lübecker Nachrichten: „An einem Sonntag darf ich als Besucher ohne Parkschein dort parken.“ Er begründete seine Entscheidung damit, dass er vom rechten Verkehrsschild ausgegangen sei: „Ich bin kein Anwohner, für mich gilt daher die rechte Schilderanordnung mit dem P-Zeichen.“
Als Schwab wenig später abfahren möchte, steckt ein Knöllchen an der Windschutzscheibe seines VW Golf. „Ich sollte 15 Euro zahlen“, sagte er der Presse. Begründet wurde die Geldstrafe damit, dass das Auto im eingeschränkten Halteverbot mit dem Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis frei“ gestanden hätte. Schwab ärgerte sich darüber. „Wer soll denn verstehen, welches Schild hier gilt!“ Er legt Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Amtsrichter finden die Schilderlage verwirrend
Die Stadt sieht sich im Recht. Der Fall dauert Monate. Er wird zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet, bis er zuletzt beim Lübecker Amtsgericht landet. „Ich habe sogar einen Anwalt kontaktiert, Experten vom ADAC angerufen – alle haben mir bestätigt, dass die Aufstellung der Verkehrsschilder total widersinnig ist“, sagt Wolfgang Schwab. Auch wenn der Ausgang des Verfahrens ungewiss gewesen sei, habe er nicht aufgegeben. „Ich habe mich einfach geärgert, dass hier ein offenkundig falsches Schild zurate gezogen wurde.“
Am Ende bekam Schwab recht: Das Lübecker Amtsgericht teilte ihm mit, dass das Verfahren zu seinen Gunsten eingestellt worden sei. „Die handlungsörtliche Beschilderung ist verwirrend; das Gericht vermochte sie nur mithilfe der Erläuterungen der Bußgeldbehörde und auch nur näherungsweise nachzuvollziehen“, schreibt die Zeitung, der der Gerichtsbeschluss vorliege. Die Verfahrenskosten trage demnach die Staatskasse.
Und was sagt Lübeck dazu?
Ob Lübeck das Schilderwirrwarr auflösen werde, sei laut der Zeitung unklar. „Die Beschilderung Große Burgstraße 34 ist anspruchsvoll“ – mit diesen Worten nehme die Stadt demnach Stellung. Der Inhalt der Schilder sei der Stadt zufolge eindeutig. „Eine Änderung ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde zunächst nicht erforderlich.“
Wolfgang Schwab zeigt sich trotzdem zufrieden. Er hoffe darauf, so ist in der Zeitung weiter zu lesen, dass sein Fall auch andere ermutige: Es hätten an dieser Stelle sicher mehr Autofahrer ein Knöllchen bekommen und einen Widerspruch aufgrund des Aufwandes bisher gescheut.
Zusätzlich zu unseren eigenen Kundenbewertungen stellen wir uns seit September 2013 auch den externen Kundenbewertungen auf ekomi.de, die natürlich dadurch besonders glaubwürdig sind.
Die fristgerechte Aufstellung
Laut Gesetzgeber müssen Halteverbotsschilder je nach Stadt bis zu 4 Tage vor ihrer Gültigkeit aufgestellt werden. Bitte geben Sie platzda.de deshalb genügend Vorlauf – so können wir uns rechtzeitig um alle Genehmigungen und die Aufstellung Ihrer Halteverbotszone kümmern.
Die rechtsgültige Genehmigung
Ohne die behördliche Genehmigung dürfen wir keine Schilder aufstellen. Planen Sie deshalb einige Tage zusätzlich für die Beantragung Ihres Halteverbots ein. Oder noch einfacher: Profitieren Sie von unseren erstklassigen Behördenkontakten und überlassen Sie uns den lästigen Papierkram.
Achtung vor selbstgebauten Absperrungen
Wieso eigentlich nicht selbst mit Stühlen, Seilen und Co. absperren? Ganz einfach: Selbstgebaute Absperrungen können einfach ignoriert werden, Verkehrsteilnehmern schaden und sind sogar strafbar. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher – mit den StVO-konformen Halteverbotsschilder von platzda.de!
Alles Schwarz auf Weiß
Bei der Schilderaufstellung müssen Formulare und Protokolle ausgefüllt werden. platzda.de übernimmt das kostenlos für Sie und sendet Ihnen die Unterlagen rechtzeitig zum Start Ihres Halteverbots zu. So haben Sie alles Schwarz auf Weiß, wenn in Ihrer Halteverbotszone abgeschleppt werden muss.
Auf gute Nachbarschaft
Sollte Ihre Halteverbotszone tatsächlich missachtet werden, könnte der herbeigerufene Polizeibeamte den Fahrzeughalter feststellen, damit der sein Fahrzeug noch schnell aus dem Halteverbot entfernen kann. Wenn das nicht hilft, wird auf Kosten des Halters abgeschleppt.
Einfache und bequeme Bezahlung
Als kundenorientiertes Unternehmen erhalten Sie von platzda.de erst nach erbrachter Leistung eine Rechnung. Zahlen Sie bequem per Überweisung oder PayPal.
Der richtige Partner
Als Erfinder des ersten Online-Dienstes für Halteverbotszonen bietet Ihnen platzda.de jahrelange Erfahrung, beste Behördenkontakte und eine schnelle, zuverlässige und preiswerte Einrichtung Ihres Halteverbots - das sagen auch unsere Kunden. Vom Antrag über den Papierkram bis zur Aufstellung. Kurz gesagt: Sie haben sich für den richtigen Partner entschieden!
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