Halteverbot in Mönchengladbach

Aktueller Hinweis für Mönchengladbach:

Es werden keine Genehmigungen für Sonn- und Feiertage erteilt! Bitte geben Sie das Kennzeichen und Gewicht des Umzugswagen an. Bitte beachten Sie, dass die Stadt einen Antragsvorlauf von 14 Tagen hat.

 
Preisliste für Halteverbot in Mönchengladbach:

platzda hin&weg
Aufstellen einer Halteverbotszone
bis ca. 15m Länge, Anlieferung, Auf- und Abbau und Genehmigung, Wirksamkeitsdauer bis zu 2 Tagen. Preise für längere Wirksamkeiten können wir Ihnen individuell mitteilen. Bitte geben sie unbedingt das Kennzeichen und Gewicht des Umzugswagen an.

EUR 159,00

platzda extrabreit
Aufstellen einer beidseitigen Halteverbotszone
(in schmalen Straßen, zur Erhaltung der Durchfahrtsbreite, das ergibt sich vor Ort oder wird angeordnet.) incl. Aufstellfrist, Anlieferung, Auf- und Abbau und Genehmigung, Wirksamkeitsdauer bis zu 2 Tagen. Preise für längere Wirksamkeiten können wir Ihnen individuell mitteilen. Bitte geben sie unbedingt das Kennzeichen und Gewicht des Umzugswagen an.

EUR 299,00

platzda plus
Das Beantragen einer behördlichen Genehmigung (inklusive Gebühren) ist bereits im Preis für die Schilderaufstellung enthalten.


platzda extra-anfahrt
Wenn an der von Ihnen eingegebenen Adresse kein Halteverbot eingerichtet werden kann und das erst durch uns vor Ort festgestellt wird, berechnen wir Ihnen eine Anfahrt.

Gründe hierfür können sein: es gibt vor der bestellten Adresse keine Parkmöglichkeit, oder es steht bereits ein anderes Halteverbot in diesem Bereich.


HalteverbotJetzt Halteverbot in Mönchengladbach bestellen »

Mönchengladbach

Wer Mönchengladbach hört, denkt meist sofort an Fußball – die Heimatstadt der Borussen hat aber weit mehr zu bieten. Die über 1000 Jahre alte Stadt hat sowohl beeindruckende Bauwerke wie etwa das Münster aus dem 13. Jahrhundert als auch viel Grün im Programm. Mönchengladbach liegt zudem sehr nah an den Niederlanden – was viele Einheimische und Touristen zu spannenden Tagesausflügen veranlasst. Grün ist auch ein Motto, das den Autoverkehr in Mönchengladbach betrifft: Seit 2013 hat die Stadt eine Umweltzone, die nur mit Fahrzeugen mit gelber oder grüner Plakette befahren werden darf.

Bedauerlicherweise ist auch das Parken ein heikles Thema. Die Innenstadt Mönchengladbachs ist oft sehr voll – und zu Spielen der Borussia kommen noch einmal mehr Fahrzeuge hinzu. Wer einen sicheren Parkplatz zu einem bestimmten Termin benötigt, sollte daher über die Einrichtung eines amtlichen Halteverbots nachdenken. Damit ist der Parkplatz in Mönchengladbach gesichert. Ihr Halteverbot können Sie gleich hier bestellen – online, bequem und günstig.

 

Das sagen unsere Kunden:

Zusätzlich zu unseren eigenen Kundenbewertungen stellen wir uns seit September 2013 auch den externen Kundenbewertungen auf ekomi.de, die natürlich dadurch besonders glaubwürdig sind.

"Ihr Service ist eine sehr gute Sache, da man mit dem Umzug etc. eh schon so viel zu tun hat, dass es eine echte Erleichterung ist, sich gerade in diesem wichtigen Fall um nichts mehr kümmern zu müssen und der Umzugswagen getrost kommen kann. Weiter so."
A. B., 25.6.2014
"Vielen lieben Dank noch mal!!!"
K.B., 17.12.2012
"Ihre Leistung war super und unkompliziert und hat mir am Umzugstag sehr geholfen!!"
B.S., 11.12.2012
"Liebes platzda.de-Team, vielen Dank für die prompte Info. Auch wenn Umzüge nicht zu meinen Lieblingsbeschäftigungen gehören, mit Diensleistern wie Ihr es seid, macht es direkt Spaß!"
C.S., 18.4.2013
"Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten uns für die promte und schnelle Erledigung unseres Auftrags bedanken. Die Möbelfirma war begeistert über den freien Parkplatz. Sonst haben sie doch erhebliche Probleme, Parkplätze zu finden."
H.D., 18.11.2012


weitere Kundenbewertungen

Infos rund um Ihr Halteverbot

Die fristgerechte Aufstellung
Laut Gesetzgeber müssen Halteverbotsschilder je nach Stadt bis zu 4 Tage vor ihrer Gültigkeit aufgestellt werden. Bitte geben Sie platzda.de deshalb genügend Vorlauf – so können wir uns rechtzeitig um alle Genehmigungen und die Aufstellung Ihrer Halteverbotszone kümmern.

Die rechtsgültige Genehmigung
Ohne die behördliche Genehmigung dürfen wir keine Schilder aufstellen. Planen Sie deshalb einige Tage zusätzlich für die Beantragung Ihres Halteverbots ein. Oder noch einfacher: Profitieren Sie von unseren erstklassigen Behördenkontakten und überlassen Sie uns den lästigen Papierkram.

Achtung vor selbstgebauten Absperrungen
Wieso eigentlich nicht selbst mit Stühlen, Seilen und Co. absperren? Ganz einfach: Selbstgebaute Absperrungen können einfach ignoriert werden, Verkehrsteilnehmern schaden und sind sogar strafbar. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher – mit den StVO-konformen Halteverbotsschilder von platzda.de!

Alles Schwarz auf Weiß
Bei der Schilderaufstellung müssen Formulare und Protokolle ausgefüllt werden. platzda.de übernimmt das kostenlos für Sie und sendet Ihnen die Unterlagen rechtzeitig zum Start Ihres Halteverbots zu. So haben Sie alles Schwarz auf Weiß, wenn in Ihrer Halteverbotszone abgeschleppt werden muss.

Auf gute Nachbarschaft
Sollte Ihre Halteverbotszone tatsächlich missachtet werden, könnte der herbeigerufene Polizeibeamte den Fahrzeughalter feststellen, damit der sein Fahrzeug noch schnell aus dem Halteverbot entfernen kann. Wenn das nicht hilft, wird auf Kosten des Halters abgeschleppt.

Einfache und bequeme Bezahlung
Als kundenorientiertes Unternehmen erhalten Sie von platzda.de erst nach erbrachter Leistung eine Rechnung. Zahlen Sie bequem per Überweisung oder PayPal.

Der richtige Partner
Als Erfinder des ersten Online-Dienstes für Halteverbotszonen bietet Ihnen platzda.de jahrelange Erfahrung, beste Behördenkontakte und eine schnelle, zuverlässige und preiswerte Einrichtung Ihres Halteverbots - das sagen auch unsere Kunden. Vom Antrag über den Papierkram bis zur Aufstellung. Kurz gesagt: Sie haben sich für den richtigen Partner entschieden!

FAQ Noch Fragen?
Antworten auf oft gestellte Fragen in der Halteverbot FAQ

AGB
Zu diesen Bedingungen werden Aufträge ausgeführt.

Recht und StVO
Infos, Tips und Links zum Thema Halteverbot in der Rubrik Halteverbot und Recht.